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Schleswig-Holstein plant, Schlaganfall-Versorgungsauftrag mit unterschiedlichen Stufen auszuweisen und sieht notwendige Reform des DRG-Systems

Schleswig-Holstein plant, Schlaganfall-Versorgungsauftrag mit unterschiedlichen Stufen auszuweisen und sieht notwendige Reform des DRG-Systems (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren).



Anlässlich der Landtagsbefassung zum TOP Schlaganfallversorgung schnell und qualitativ hochwertig sicherstellen sowie zu den TOPs Krankenhäuser und Universitätskliniken besser unterstützen, finanzieren und nachhaltig stärken und Kliniken und Intensivstationen nachhaltig stärken betont Gesundheitsminister
Heiner Garg: „Die Krankenhauslandschaft so weiterzuentwickeln, dass die Patientinnen und Patienten stets die bestmögliche Versorgung erhalten, ist das übergeordnete Ziel. Dafür setze ich mich als
Gesundheitsminister des Landes Schleswig-Holstein mit Nachdruck auf allen
Ebenen ein. Das gilt selbstverständlich auch für die Schlaganfallversorgung.
Konkret soll die Schlaganfallversorgung in Zukunft dezidiert als
Versorgungsauftrag mit unterschiedlichen Versorgungsstufen durch die
Krankenhausplanungsbehörde – also das Gesundheitsministerium – ausgewiesen
werden. Die qualitativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen werden
dabei im Krankenhausplan vorgegeben. Krankenhäuser, die über keinen
entsprechenden Versorgungsauftrag verfügen, sollen abgesehen von tatsächlichen
Notfallsituationen diese Leistungen nicht mehr erbringen dürfen.“

Der Minister führt aus: „Schlaganfälle stellen die dritthäufigste Todesursache
und die häufigste Ursache für erworbene Behinderungen im Erwachsenenalter in
Deutschland dar. Für Patientinnen und Patienten, die einen Schlaganfall
erleiden, ist es lebenswichtig, dass sie schnell und bestmöglich versorgt
werden.“ In Schleswig-Holstein bestehen bereits 13 sogenannte Stroke Units, die
durch die Deutsche Schlaganfall Gesellschaft und die
Zertifizierungsorganisation LGA Incert zertifiziert sind. Stroke Units sind auf
die Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten spezialisierte
Abteilungen. „Die spezialisierten Behandlungseinheiten tragen entscheidend dazu
bei, die Sterblichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie
mögliche körperliche Einschränkungen bis hin zu Pflegebedürftigkeit und
Bettlägerigkeit deutlich zu reduzieren,“ so der Minister.

Nach den aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2019 werden knapp 80 Prozent der
Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein bereits in einer
zertifizierten Stroke Unit versorgt. „Um den Anteil der Patientinnen und
Patienten weiter zu erhöhen, die in einer solchen spezialisierten Abteilung
behandelt werden, wird der Versorgungsauftrag für die Akutversorgung von
Schlaganfällen zukünftig nur für diejenigen Krankenhäuser ausgewiesen, die
bestimmte strukturelle Voraussetzungen erfüllen können. Die Grundlage für die
spezialisierte Ausweisung von Versorgungsaufträgen ist das
Landeskrankenhausgesetz, das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist“,
erläutert Garg.

Konkret ist eine gestufte Versorgungsstruktur vorgesehen, die sich an den
Zertifizierungskriterien der Deutschen Schlaganfall Gesellschaft, den
Mindestvoraussetzungen zur Abrechnung der neurologischen Komplexbehandlung des
akuten Schlaganfalls sowie den Leitlinienempfehlungen der Fachgesellschaften
orientiert. Der Minister erklärt: „Ausgewiesen werden sollen
Thrombektomiezentren, die die überregionale Schlaganfallakutversorgung
sicherstellen sollen. Vorgesehen ist, dass diese Zentren aufgrund ihrer
praktischen Erfahrungen und personellen Voraussetzungen einen
Versorgungsauftrag zur Durchführung von mechanischen Thrombektomien erhalten.
Bei diesem komplizierten und medizinisch äußerst anspruchsvollen Verfahren wird
ein Gerinnsel mit einem winzigen korbähnlichen Geflecht – einem sogenannten
Stent Retriever – im betroffenen Gefäß eingefangen und entfernt. Darüber hinaus
sollen eine regionale und eine lokale Versorgungsstufe realisiert werden. Diese
gestufte Versorgungstruktur soll eine wohnortnahe und dem Schweregrad der
Erkrankung angemessene Behandlung zum Wohle der Patientinnen und Pateinten
gewährleisten.“

Garg betont: „Krankenhäuser, die über eine Ausweisung als neurovaskuläres
Zentrum nach Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses verfügen, werden
zusätzlich im Krankenhausplan als Thrombektomiezentren ausgewiesen. Sie
erhalten ebenfalls einen Versorgungsauftrag über eine überregionale Versorgung
und zur Durchführung mechanischer Thrombektomien.“

Der Minister führt aus: „Im Rahmen der lokalen Versorgung sind zudem Tele
Stroke Units als Versorgungsalternative für ländliche Regionen möglich, in
denen die Fallzahlen für die Zertifizierung als regionale oder überregionale
Stroke Unit nicht erfüllt werden können. Die teilnehmenden Krankenhäuser sollen
in einem noch zu schaffenden Netzwerk miteinander kooperieren und so die
Versorgung sicherstellen. Für den Rettungsdienst werden zudem Kriterien und
Voraussetzungen im Rettungsalgorithmus festgelegt, die sicherstellen sollen,
dass Patientinnen und Patienten mit akutem Schlaganfall in einer für die
individuelle Behandlung geeigneten Einrichtung versorgt werden. Der Inhalt
verschiedener Rettungsalgorithmen ist aktuell bereits Bestandteil von Aus- und
Fortbildungsprogrammen. Die Krankenhausplanungsbehörde wird zudem prüfen, ob
auch Mobile Stroke Units zu einer noch besseren Versorgung beitragen können.“

Abschließend hebt Garg die Bedeutung einer Reform des DRG-Systems hervor: „Die
Schlaganfallversorgung bedarf eines hohen personellen Aufwandes, weil eine
Rund-um-die-Uhr-Betreuung der Patientinnen und Patienten gewährleistet sein
muss. Dies verursacht in den spezialisierten Behandlungseinheiten hohe
Vorhaltekosten. Hierbei zeigt sich einmal mehr, dass eine Reform des
DRG-Systems notwendig ist. Das System der Fallpauschalen sollte um eine
leistungsunabhängige Basisfinanzierung ergänzt werden. Davon würden auch andere
spitzenmedizinische Bereiche mit einem besonderen Aufgabenspektrum wie die
Hochschulmedizin profitieren, denn auch hier sind außerordentliche Vorhaltungen
für Personal und medizintechnische Ausstattungen erforderlich.“

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, 25.11.2021

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