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Schutzschirm: Zu klein, zu löchrig

Schutzschirm: Zu klein, zu löchrig (VLK Online).



Verband der Leitenden Krankenhausärzte e.V. (VLK) kritisiert den heute verabschiedeten, 2. Schutzschirm für Krankenhäuser: Der Schutzschirm ist zu klein und lässt viele Krankhäuser im Regen stehen. Protest und Enttäuschung kennzeichnen die Reaktion der Krankenhäuser auf den im Rahmen des dritten Infektionsschutzgesetzes
verabschiedeten 2. Schutzschirm für die Krankenhäuser. Dieser ist
weder ausreichend, noch praktikabel und lässt viele im Regen stehen. Obwohl die Anzahl der Kliniken,
die der 2. und 3. Notfallversorgungsstufe angehören noch nicht einmal genau bekannt ist (wir gehen
derzeit von ca. 350 aus), beschränken sich die Liquiditätshilfen auf die Häuser dieser Stufe. Die weitaus
größere Zahl der Häuser der Stufe 1, die maßgeblich an der Versorgung von Covid-19 Patienten
beteiligt sind, ist unberücksichtigt. Auch die Allgemeinstationen der Kliniken mit Covid-19 Patienten
sind zu berücksichtigen, da im Verhältnis bis 5:1 dort mehr Patienten als auf Intensiv (derzeit ca. 4000)
behandelt werden. Hier führen die Isoliermaßnahmen zu zahlreichen Bettensperrungen und dadurch
hohen finanziellen Einbußen. Bei allem Verständnis, dass der 2. Schutzschirm differenzierter
ausgestattet werden soll, diese Regelungen sind unzureichend. Die Länder in den besonders von der
Pandemie betroffenen Regionen sind aufgefordert von ihrem Recht Gebrauch zu machen, weitere
Kliniken zu benennen, damit diese unter den Schutzschirm fallen. Auch das Bundesministerium für
Gesundheit ist aufgefordert nachzubessern und die Freihaltepauschalen auf die Allgemeinstationen
der betroffenen Kliniken zu erweitern. Die Verschiebung planbarer Eingriffe muss in den besonders
betroffenen Regionen behördlich angeordnet werden, um zusätzliche Kapazitäten auf den
Intensivstationen zu generieren und rechtssicher zu sein. Die Pflegepersonaluntergrenzen sollten
weiter ausgesetzt bleiben, nicht um das Personal zu überlasten, sondern um auf zu befürchtenden
Infektionen auch bei Mitarbeitern flexibler reagieren zu können. Die Begrenzung der Maßnahmen bis
zum 31.01.2021 wird nicht ausreichen. Wie im Parlament heute mehrfach gesagt, befinden wir uns
weiter in einer kritischen Phase der Pandemie. Zur Beherrschung der damit verbundenen
Herausforderungen benötigen die Kliniken eine adäquate Unterstützung, die so noch nicht gegeben
ist.
Priv. Doz. Dr. Michael A. Weber, Präsident des Verbands der Leitenden
Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK)
Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.
Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Normann J. Schuster
Haus der Ärzteschaft
Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf
Fon 0211 45 49 90
Fax 0211 45 49 929
info@vlk-online.de
Der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) ist der Fachverband der
leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzte. Als ärztliche Interessenvertretung speziell für leitende
Krankenhausärztinnen und –ärzte nimmt er sich sowohl bundesweit wie auch auf der Ebene seiner 16
Landesverbände der vielfältigen Anliegen seiner rund 4.000 Mitglieder an und vertritt diese
zielgerichtet gegenüber Klinikträgern, Versicherungsträgern, Politik und Öffentlichkeit.

Quelle: VLK Online, 18.11.2020

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