Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) erklärt
Kleinere Krankenhäuser werden zu sektorenübergreifenden Versorgern (süV) umgebaut (Apotheken Umschau).
Erklärung des neuen Konzeptes der sektorenübergreifenden Versorger (süV), die ab 2027 kleinere Kliniken ersetzen sollen, welche die Leistungsgruppen-Anforderungen der Krankenhausreform nicht mehr erfüllen können.
Sektorenübergreifende Versorger: Was die neue Versorgungsform kann – und was nicht
Berlin, 06.07.2026
süV kombinieren stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen unter einem Dach und sollen die wohnortnahe Grundversorgung in bevölkerungsschwachen Regionen sichern, wenn Kliniken schließen.
Typische Indikationen sind leichtere internistische Erkrankungen wie Pneumonie, Harnwegsinfekte, unkomplizierte Herzinsuffizienz oder Diabetes-Entgleisungen ohne Intensivbedarf sowie geriatrische Grundversorgung.
Der entscheidende Unterschied zum Krankenhaus: keine reguläre 24/7-Notaufnahme. Nachts soll ärztliche Präsenz über Bereitschaftsdienste abgedeckt werden, Pflegebetreuung rund um die Uhr soll aber gewährleistet sein.
Vom MVZ unterscheidet die süV die Möglichkeit stationärer Behandlung mit Übernachtung – das MVZ bleibt rein ambulant.
Die Finanzierung erfolgt nicht fallpauschalenbasiert, sondern über Tagesentgelte; deren konkrete Ausgestaltung verhandeln Krankenkassen und Kliniken noch, erste Umstellungen werden Anfang 2027 erwartet.
Das süV-Konzept ist richtig gedacht, aber in mehreren Punkten noch nicht ausgereift: Die Frage des Fachkräftemangels, der in Geriatrie und Innerer Medizin bereits jetzt akut ist, löst die süV strukturell nicht – sie verteilt allenfalls knappes Personal effizienter.
Dass die Tagesentgelte noch verhandelt werden, ist für Häuser, die jetzt Umstellungsentscheidungen treffen müssten, ein echtes Planungsproblem.
Und die geforderten besseren Kooperationsstrukturen zwischen süV und Großkliniken für die Nachsorge sind derzeit weder rechtlich noch finanziell hinreichend geregelt.
Das süV-Konzept ist kein fertiges Modell, sondern ein Versprechen, das erst mit den noch ausstehenden Finanzierungs- und Kooperationsdetails eingelöst werden kann.
