Selbstverwaltung bei Ambulantisierung ins Boot holen
Die Selbstverwaltung bei der konkreten Ausgestaltung des Ambulantisierungsprozesses zu beteiligen, sei zu begrüßen (VdEK).
Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Es ist gut, dass die Bundesregierung die gemeinsame Selbstverwaltung bei der konkreten Ausgestaltung des
Ambulantisierungsprozesses wieder ins Boot holen will. So sieht der Entwurf des KHPflEG aktuell vor, dass die gemeinsame Selbstverwaltung
eine sektorengleiche Vergütung für Leistungen des ambulanten Operierens
(AOP-Katalog) vereinbart, die in Deutschland unnötigerweise stationär erbracht
werden. Internationale Vergleichsstudien zeigen, dass es in Deutschland
durchaus Ambulantisierungspotenzial gibt, das über diesen Weg erschlossen
werden kann.
Das Festhalten im Gesetzentwurf an den sogenannten tagesstationären
Behandlungen hingegen ist nicht nachvollziehbar. Anstatt den Strukturwandel im
Krankenhaus konsequent anzugehen, schafft die Bundesregierung hier eine weitere
und zudem redundante Behandlungsform, die weder die Versorgung verbessert noch
das Pflegepersonal im Krankenhaus entlastet. Stattdessen werden neue
Abrechnungsoptionen zulasten der Beitragszahler geschaffen.
Einen großen Fortschritt hat der überarbeitete Gesetzentwurf mit der
Fristverlängerung bei den Budgetverträgen zwischen Klinken und Krankenkassen
gebracht. Die Ersatzkassen begrüßen ausdrücklich, dass ihre Bedenken gehört und
der Zeitrahmen, in dem der Verhandlungsstau abgebaut werden soll, auf ein
realistisches Maß angepasst wurde.“
Quelle: VdEK, 30.11.2022