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Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV werde zeitnahe neu geregelt

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV werde zeitnahe neu geregelt - besonderes Augenmerk soll auf Integration der SAPV in die gesamte Palliativversorgung und auf regionalen Besonderheiten liegen (eutsche Gesellschaft für Palliativmedizin).



Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt grundsätzlich die
derzeitigen Bestrebungen, die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
(SAPV) mittels eines Zulassungsverfahrens auf Grundlage einer
bundeseinheitlichen Rahmenvereinbarung eindeutig zu regeln. Der aktuelle Plan
sieht vor, die Bundesrahmenvereinbarung zur SAPV bis zum 30.09.2019 zu
erarbeiten. Dieses Verfahren würde – wie von vielen Verbänden gewünscht –
zeitnah dazu beitragen, die Rechtsunsicherheit der vergangenen zwei Jahre zu
beenden, betont die Fachgesellschaft.

Gleichzeitig wird sich die DGP dafür einsetzen, die in den Bundesländern
bislang sehr unterschiedliche Praxis der häuslichen Versorgung von
schwerstkranken Menschen sorgfältig dahingehend auszuwerten, welche Bedingungen
sich im Sinne einer qualitativ hochwertigen ambulanten Palliativ-versorgung
bewährt haben bzw. welcher Verbesserungsbedarf zu verzeichnen ist. Eine
wesentliche Herausforderung wird die Frage darstellen, wie regionale
Besonderheiten in der Bundesrahmenvereinbarung ausreichend berücksichtigt
werden können.

AKTUELLER STAND
Zwecks eines möglichst zügigen Inkrafttretens der Neuregelung des § 132d SGB V
zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) soll diese nach dem
Änderungsantrag 7 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (s. S. 10: Artikel 7
Nummer 10a-neu) in das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) eingefügt und
damit aus dem derzeitigen Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TSVG) herausgelöst werden.

Dahinter steht ein ambitionierter Zeitplan für das PpSG, dessen erster Teil,
die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags bereits am 10.
Oktober stattgefunden hat. Nach abschließender Beratung im Gesundheitsausschuss
des Bundestages und 2./3. Lesung im Bundestag ist der 2. Durchgang im Bundesrat
noch vor Jahresende vorgesehen (Änderungen nicht ausgeschlossen).

Zum TSVG-Entwurf hatte die DGP am 17.08.2018 Stellung genommen:

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines
Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und
Versorgungsgesetz – TSVG)

Die Notwendigkeit der Neuregelung der Vergabe von SAPV-Verträgen hatte sich als
Konsequenz aus der vom OLG Düsseldorf im Juni 2016 festgestellten Rechtslage
ergeben, s. auch DGP-Stellungnahme vom 15.02.2017:

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „SAPV: Die
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist kein Wettbewerbsfeld!“

PERSPEKTIVE
Für die nächste Zukunft bedeutet dies:

Der GKV-Spitzenverband vereinbart mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen
der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene einen einheitlichen
verbindlichen Rahmenvertrag.
Jeder Leistungserbringer, der dann die Voraussetzungen des Rahmenvertrages
erfüllt, hat einen Anspruch auf Vertragsabschluss. Dies ist kein Open
House-Modell, sondern ein gesetzliches Zulassungsmodell. Da keine
Exklusivverträge vergeben werden, sind die Vorgaben des Vergaberechts nicht
anzuwenden und die Verträge müssen nicht ausgeschrieben werden.
Für Kinder und Jugendliche wird es einen eigenen Rahmenvertrag geben.
Wie weitreichend eine bundesweite Rahmenvereinbarung am Ende sein wird, steht
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft
für Palliativmedizin wird in Kürze eine Task Force SAPV einberufen mit dem
Ziel, sich vorrangig an der Ausgestaltung der bundeseinheitlichen
Rahmenvereinbarung hinsichtlich der zugrunde zu legenden Inhalte,
Qualitätskriterien, Strukturvorgaben und Vergütungsstruktur zu beteiligen.

Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Integration der SAPV in die
gesamte Palliativversorgung zu legen. Auch die Fragen nach einer
weitestmöglichen Aufrechterhaltung etablierter regionaler Strukturen und nach
der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten werden hierbei von
herausragender Bedeutung sein.

Zum Auftakt des inhaltlichen Austausches lädt die Deutsche Gesellschaft für
Palliativmedizin (DGP) am 19. November 2018 gemeinsam mit der BAG SAPV und dem
DHPV Vertreterinnen und Vertreter der SAPV aus allen Bundesländern nach
Frankfurt ein, um einen entsprechenden Katalog notwendiger
Qualitätsanforderungen an die SAPV-Teams zu erarbeiten.

BUNDESWEITER DIALOG ZUM SAPV RAHMENVERTRAG

Quelle: eutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, 03.12.2018

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