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Startschuss am 1. September 2022: Der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen wird umgesetzt mydrg.de





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Startschuss am 1. September 2022: Der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen wird umgesetzt

Der neue Krankenhausplan ermöglicht es dem Land NRW künftig, die Krankenhausstrukturen aktiver zu gestalten (Medienmitteilung).



Gesundheitsminister Laumann stellt gemeinsam mit Akteuren des nordrhein-westfälischen Gesundheitswesens das weitere Verfahren zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung vor. Mit der Veröffentlichung des neuen Krankenhausplans NRW 2022 hat das Land die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung der
Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Im nächsten Schritt beginnen in Kürze die regionalen Planungsverfahren.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Mit der Veröffentlichung des neuen Krankenhausplans NRW 2022 hat das Land die
Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung der Krankenhauslandschaft in
Nordrhein-Westfalen geschaffen. Im nächsten Schritt beginnen in Kürze die
regionalen Planungsverfahren. Im Rahmen dessen wird entschieden, welches
Krankenhaus künftig konkret welches Leistungsspektrum anbietet. Die
entsprechenden Vorbereitungen hierfür sind nun abgeschlossen. Startschuss für
die praktische Umsetzung in den Regionen ist der 1. September 2022.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Als bevölkerungsreichstes
Bundesland werden wir in Nordrhein-Westfalen einen innovativen und
zukunftsorientierten Krankenhausplan umsetzen. Wir halten uns an unser
Versprechen und nehmen unsere Verpflichtung als Land ernst, die bestmögliche
Versorgung für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Mit der
Umsetzung der neuen Krankenhausplanung wird die stationäre Versorgung deutlich
gestärkt – sowohl in der Grund- als auch in der Spezialversorgung. Zugleich
wird die Qualität gesichert: Wenn ein Krankenhaus eine Leistung anbietet,
können die Bürgerinen und Bürger sicher sein, dass das Krankenhaus ausreichend
Erfahrung in diesem Bereich hat.“

Das Umsetzungsverfahren wurde heute im Landesausschuss für Krankenhausplanung
vorgestellt: Die Krankenhäuser erhalten am 1. September 2022 umfangreiche
Informationen und Unterlagen für das Verfahren, damit sie sich sorgfältig
vorbereiten können. Am 17. Oktober 2022 werden die Bezirksregierungen die
nordrhein-westfälischen Krankenhäuser zu Verhandlungen mit den Krankenkassen
über regionale Planungskonzepte auffordern. Ab diesem Zeitpunkt können die
Krankenhäuser die dafür nötigen Unterlagen digital in einer eigens dafür
bereitgestellten Datenaustausch- und Analyseplattform einstellen. Die
Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen starten dann ab
dem 17. November 2022. Sie sind grundsätzlich spätestens nach sechs Monaten
abzuschließen. Danach übernimmt die jeweilige Bezirksregierung die
Verfahrensleitung und bezieht dann auch weitere Beteiligte auf regionaler und
überregionaler Ebene mit ein. Abschließend entscheidet das Ministerium über die
Versorgungsaufträge.

Sowohl bei der Erstellung der neuen Rahmenvorgaben als auch beim Verfahren für
die praktische Umsetzung in den Regionen haben die Akteure des
nordrhein-westfälischen Krankenhauswesens intensiv mitgewirkt. Der fachliche
Zuspruch bestätigt, dass Nordrhein-Westfalen als bundesweiter Vorreiter einen
mutigen und richtigen Schritt geht.

Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW),
erklärt: „Wir müssen in den konkreten Planungsgesprächen vertretbare regionale
Lösungen für die Krankenhäuser finden. Das gibt die neue Systematik durchaus
her. Denn eine hochwertige medizinische Versorgung der Patientinnen und
Patienten setzt gesunde Klinik-Strukturen voraus. Das bedeutet, dass wir
überall im Land über leistungsfähige und wirtschaftlich stabile Krankenhäuser
als elementare Daseinsvorsorge verfügen. Die neue Krankenhausplanung für NRW
kann und wird aber nur gelingen, wenn das Land für die nun bevorstehenden
Veränderungsprozesse ausreichende Finanzmittel bereitstellt. Unsere Forderung
bleibt, dafür einen mit mindestens zwei Milliarden Euro ausgestatteten
Krankenhausstrukturfonds für die kommenden fünf Jahre bereitzustellen.“

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, erklärt: „Wichtig ist jetzt,
dass sich die stärkere Spezialisierung einzelner Kliniken nicht negativ auf die
Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses auswirkt. Damit die jungen Kolleginnen
und Kollegen auch in Zukunft umfassend und in der ganzen Breite ihres Faches
weitergebildet werden können, müssen verbindlich und trägerübergreifend
Weiterbildungsverbünde zwischen Kliniken der Spezial- und der Regelversorgung
geschaffen werden.“

Dr. Johannes Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, erklärt:
„DRG-System und fehlende Detailplanungen haben benachbarte, konkurrierende
Krankenhäuser oft genug in ein Wettrüsten getrieben. An dessen Stelle müssen
regionale oder wohnortnahe Versorgungskonzepte treten, damit knappe Ressourcen
wie Personal und Investitionsmittel für die Patienten eingesetzt werden können:
keine Konkurrenz, sondern Kooperation! Diese kooperativen Versorgungskonzepte
müssen gefördert, wirtschaftliche und juristische Barrieren überwunden werden.
Der neue Krankenhausplan soll wohnortnahe Grundversorgung auf der einen Seite
und sinnvolle Spezialisierung auf der anderen Seite gerade auf regionaler Ebene
wieder in Einklang bringen.“

„Mit der jetzt anstehenden Umsetzung zur neuen Krankenhausplanung in
Nordrhein-Westfalen wird die dringend erforderliche Kehrtwende eingeleitet.
Gemeinsam sollten jetzt alle Beteiligten die Chance nutzen, eine
zukunftsfähige, qualitäts- und patientenorientierte Krankenhausstruktur im Land
zu entwickeln. Durch Spezialisierung und Leistungskonzentration wird die
Behandlungsqualität gestärkt und der Ressourceneinsatz optimiert. Die Patienten
müssen darauf vertrauen können, dass Behandlungen nur dort erfolgen, wo die
bestmöglichen Voraussetzungen dafür gegeben sind“, sagt Tom Ackermann,
Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.

„Unser Ziel war und ist klar: Wir wollen, dass alle Menschen Zugang zu einer
optimalen Krankenhausbehandlung haben. Mit der Krankenhausplanung in
Nordrhein-Westfalen haben wir ein hervorragendes Instrumentarium entwickelt,
das wir nun umsetzen, um so die Qualität der Versorgung weiter zu verbessern.
Dadurch ändern sich Versorgungsschwerpunkte und Rollen vieler Kliniken. Eine
flächendeckende Versorgung bleibt aber – gerade in ländlichen Regionen – ein
unverrückbarer Eckpfeiler“, sagt Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK
Rheinland/Hamburg.

„Die neue Krankenhausplanung bietet die Chance, dass sich über eine
Konzentration der Leistungsangebote das knappe Fachpersonal besser auf die
benötigten Krankenhausstandorte verteilt als bisher. Damit könnte der
Fachkräfteknappheit intelligenter begegnet werden als bisher und es wäre zum
deutlichen Wohl der Patienten“, sagt Dirk Ruiss, Leiter der vdek
Landesvertretung NRW.

Ludger Risse, stellvertretender Vorsitzender des Errichtungsausschuss
Pflegekammer NRW: „Die knappe Ressource Pflege muss zielgenau eingesetzt
werden. Qualifizierte Pflegefachpersonen sind unverzichtbar, um die klinische
Versorgung der Patienten mit hochwertigen pflegerischen Leistungen zu
gewährleisten. Das gilt für alle Fachdisziplinen gleichermaßen. Durch die
Beteiligung der Pflege an der Krankenhausplanung ergibt sich die Chance, analog
zu ärztlichen Qualitätskriterien, mittelfristig auch pflegerische Vorgaben zum
Beispiel für fachbezogene Qualifikation der Pflegefachpersonen zu
implementieren.“

„In vielen Regionen gibt es bereits Überlegungen und Gespräche über eine
sinnvolle Weiterentwicklung der Strukturen“, erläutert Minister Laumann. „Ich
wünsche mir, dass die Partner daran in den Verhandlungen konstruktiv anknüpfen.
Das nun entwickelte Verfahren stellt die notwendigen Voraussetzungen für eine
transparente und zügige Bearbeitung der komplexen Fragen bereit. Im
Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Strukturverbesserungen mit
entsprechenden Fördermitteln zu unterstützen. So ist eine zügige und
zielgerichtete Umsetzung der neuen Krankenhausplanung möglich.“

Hintergrund:

Der neue Krankenhausplan ermöglicht es dem Land künftig, die
Krankenhausstrukturen aktiver zu gestalten. Dazu erfolgt eine Planung auf der
Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und
Leistungsgruppen in Verbindung mit Qualitätsvorgaben. So lässt sich eine
bessere Koordination und Kooperation zwischen den Krankenhäusern mit einer
Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung verbinden. Der Krankenhausplan
gibt zudem vor, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer
Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen innerhalb von
20 Autominuten erreichbar sein muss.

Der neue Krankenhausplan ist sowohl auf der Internetseite des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales
(https://www.mags.nrw/aktueller-krankenhausplan-nordrhein-westfalen), als auch
im Broschürenservice unter https://www.mags.nrw/broschuerenservice abrufbar.
Weitere Informationen zur Krankenhausplanung erhalten Sie hier:
https://www.mags.nrw/krankenhausplanung

Quelle: Medienmitteilung, 10.08.2022

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