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Statement der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW mydrg.de





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Statement der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW

Statement der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW (Pressemitteilung).



Der mit dem von den Fraktionen der CDU und FDP begonnene Prozess für ein
„Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen“ wird im Hinblick auf die Krankenhausplanung von der
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) nach wie vor konstruktiv,
aber weiterhin ergebnisoffen begleitet. In diesem Prozess gilt es für die KGNW,
die Ergebnisse der parallel zum Gesetzgebungsverfahren mit dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) laufenden Beratungen über die konkrete
Ausgestaltung der Leistungsbereiche und Leistungsgruppen, die im Gesetzentwurf
genannt werden, zu berücksichtigen.

Auch mit Blick auf diese zurzeit laufenden Beratungen im Landesausschuss für
Krankenhausplanung und den entsprechenden Arbeitsgruppen mit dem MAGS, mit
weiteren Institutionen wie dem Pflegerat, den Spitzenverbänden, dem Ministerium
für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, den Krankenkassen
und den Ärztekammern halten wir den aktuellen Zeitpunkt für zu früh, um zu
einer abschließenden Bewertung der künftigen Krankenhausplanung allein aufgrund
des Gesetzentwurfes zu gelangen – gerade im Hinblick auf einen künftigen
Krankenhausplan, der Auswirkungen auf die Krankenhausstruktur und die
Gesundheitsversorgung im Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat. Hier stehen wir
seit vielen Monaten im Austausch und in der Diskussion im Landesausschuss.
Dabei war und ist immer die weitere Verbesserung der Patientenversorgung in NRW
unser Maßstab. Unser Ziel ist, durch eine gestaltende Gesundheitspolitik, die
gemeinsam ein nachhaltiges Versorgungskonzept im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger in NRW verfolgt, die Versorgungsqualität der Bevölkerung weiter zu
verbessern. Im Rahmen des laufenden Gestaltungsprozesses führen wir als KGNW
derzeit – mit Kenntnis des Gesundheitsministeriums – eine Auswirkungsanalyse
gemeinsam mit unseren Krankenhäusern in NRW durch, um die von Seiten des MAGS
beabsichtigten krankenhausplanerischen Vorgaben auf ihre Umsetzbarkeit und
Auswirkungen hin überprüfen zu können. Die aus den Daten gewonnenen
Erkenntnisse werden unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen in die Beratungs-
und Entscheidungsprozesse bei der Krankenhausplanung eingebracht.

Hierbei ist besonders hervorzuheben: G-DRGs als Basis einer Krankenhausplanung
– wie im zu Beginn des Planungsprozesses vorgelegten und jetzt im Gesetzentwurf
zentral genannten Basisgutachten vorgesehen – bilden nicht die tatsächlichen,
oft sehr komplexen Behandlungsprozesse ab und sind lediglich kostenhomogene
Fallgruppen. Daher können G-DRGs auch keine Grundlage eines neuen
Krankenhausplans werden. Im Laufe der Beratungen haben sich OPS/ICD und die
Weiterbildungsordnung (WBO) als sehr viel genauere Kategorisierungen erwiesen.

Die KGNW unterstützt Strukturveränderungen und hat sich dem Strukturwandel zur
Weiterentwicklung der stationären Versorgung geöffnet, der in den Regionen und
vor Ort entwickelt und gelebt werden muss. Wir als KGNW setzen uns für die
Überwindung unterschiedlicher Interessen im Entwicklungsprozess der
Krankenhausplanung in den Regionen ein. Dabei muss sich dieser Prozess
konsequent an den Versorgungsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger in den
Regionen und vor Ort orientieren und transparent ausgestaltet sein.

Erst im Anschluss an die aktuellen Beratungen zur inhaltlichen Ausgestaltung
der Krankenhausplanung wird das Thema „Krankenhauskapazitäten in NRW“, also die
Klärung von Bedarfsfragen, beraten werden. Hierbei zeigen aus Sicht der KGNW
die bisherigen Erfahrungen aus der Corona-Virus Pandemie, dass Deutschland und
insbesondere NRW eines der besten Gesundheitssysteme der Welt hat. Allen
Unkenrufen zum Trotz hat sich das System in anderen Ländern, die in der
Vergangenheit auch immer wieder zu Vergleichszwecken herangezo¬gen wurden, als
deutlich krisenanfälliger herausgestellt.

Diese Erkenntnisse müssen bei der Neuaufstellung des Krankenhausplans für NRW,
insbesondere im Rahmen der Klärung von Bedarfsfragen, berücksichtigt werden.
Wir haben diesbezüglich im politischen Raum bereits herausgestellt, dass aus
Sicht der KGNW die Klärung von Bedarfsfragen deutlicher als bislang
insbesondere mit den Begriffen Systemrelevanz, Daseinsvorsorge und Vorhaltung
verbunden werden muss. Hierzu bedarf es nach der Krise eines breit angelegten
gesellschaftspolitischen Diskurses. Diesen Diskurs müssen wir gemeinsam als
NRW-Krankenhäuser einfordern und aktiv führen.

Es ist hervorzuheben, dass das zentrale Qualitätsmerkmal eines
Gesundheitswesens der flächendeckende Zugang zur Versorgung ist. Hier tragen
ländliche und kleinere Kliniken einen erheblichen Anteil mit ihrem
Leistungsspektrum der medizinischen Grundversorgung, zu der unter anderem die
Versorgung von Verletzten, die allgemeine Chirurgie, die Behandlung von
Herz-Kreislauf-Krankheiten und Stoffwechselstörungen, Lungenentzündungen sowie
Geburten gehören.

Auch wird durch Zentralisierung das Personalproblem nicht gelöst. Es ist
realitätsfern anzunehmen, dass Pflegepersonal beliebig aus seinen oft
wohnortnahen Arbeitsstätten in weit entfernte Zentralkliniken versetzt werden
kann, geschweige denn, dass die Pflegekräfte dies geduldig mitmachen.
Zentralisierung löst den Pflegenotstand nicht.

Von der KGNW werden der Abbau nachweisbar nicht bedarfsnotwendiger Kapazitäten,
die Zusammenführung von Standorten und im konkreten Einzelfall auch notwendige
Standortschließungen unterstützt. Notwendige Finanzmittel hierfür müssen vom
Land aber zur Verfügung gestellt werden, ebenso wie die lokalen und regionalen
Abstimmungsprozesse zur Krankenhausplanung deutlich gestärkt werden müssen.

Darüber hinaus muss dieser Prozess unter der politischen Federführung des
Landes koordiniert, moderiert und verantwortet und von der Politik transparent
kommuniziert werden, gerade gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in der
jeweiligen Region und den Beschäftigten in den Krankenhäusern.

Zudem können im Zuge der Krankenhausplanung mit der Novellierung des
Krankenhausgestaltungsgesetzes Impulse für eine nachhaltige sach- und
fachgerechte Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen
gesetzt und Lösungen erarbeitet werden, die die Sektorengrenze zwischen
ambulanter und stationärer Versorgung überwinden und Krankenhäuser zu
Gesundheitszentren für die Menschen vor Ort machen. Diese Gesundheitszentren
können zur idealen Anlaufstelle für die Menschen vor Ort – gerade auch in
ländlichen Regionen – in der stationären und ambulanten fachärztlichen
Versorgung werden. Die Gesundheitszentren können darüber hinaus zum
krankenhausgestützten Medizinisch-Pflegerischen Versorgungszentrum (MPVZ)
ausgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung, 12.10.2020

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