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Stellungnahme der DKG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Stellungnahme der DKG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Von 1.700 Akutkrankenhäusern in Deutschland nehmen etwa 1.200 Krankenhäuser an der ambulanten Notfallversorgung teil. Mit rund 11 Mio. Fällen sind sie trotz des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen die tragende Säule der ambulanten Notfallversorgung. Insbesondere außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten sind die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht in der Lage, die Notfallversorgung
sicherzustellen. Dazu fehlen ihnen die fachspezifischen personellen Ressourcen
und die erforderliche Infrastruktur, die sich nur an Krankenhäusern findet.
Es steht außer Frage, dass die Notfalleinrichtungen der Krankenhäuser auch von
Patienten aufgesucht werden, die zu den regelhaften Öffnungszeiten der
niedergelassenen Ärzte versorgt werden könnten. Offensichtlich erhalten die Patienten an anderer
Stelle keine erreichbare oder keine adäquate Versorgung und entscheiden sich deshalb,
die Notaufnahmen aufzusuchen. Auch verweisen die Terminservicestellen der
Kassenärztlichen Vereinigungen selbst die Patienten häufig in die Notaufnahmen
der Krankenhäuser. Damit die Krankenhäuser die dringend notwendige Entlastung
erfahren, sind daher aus Krankenhaussicht alle Initiativen ausdrücklich zu begrüßen, die Patienten
Entscheidungshilfen geben, ob akut eine Notfalleinrichtung aufgesucht werden
muss oder eine Behandlung in einer Arztpraxis ausreichend ist.[...]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 10.02.2020

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