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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG)

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG) (KKVD).



Heute findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Entwurf des Krankenhaus Zukunftsgesetzes (KHZG) statt. Auch der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) wird daran teilnehmen. Der Verband begrüßt die geplanten Investitionen zur Digitalisierung. Eine gute Nachricht für Kliniken sei zudem, dass es für den am 30. September auslaufenden
Corona-Schutzschirm eine Nachfolgeregelung geben soll. An einigen Punkten sieht
der kkvd jedoch Nachbesserungsbedarf.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Die Digitalisierung der
Krankenhäuser erhält mit dem Bundesprogramm eine Finanzspritze. Das ist
dringend notwendig, denn hier besteht großer Nachholbedarf. Angesichts der
anhaltenden Corona-Pandemie ist es zudem eine gute Nachricht, dass eine
Nachfolgeregelung für den Klinik-Schutzschirm gefunden wurde. Leider bleibt der
Gesetzentwurf jedoch hinter einigen bereits einvernehmlich gefassten
Empfehlungen des Expertenbeirates zurück. Der Entwurf sieht vor, dass alle
Details individuell vor Ort verhandelt werden müssen. Das wird in den kommenden
Monaten viel Zeit kosten und zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen. Der
Bund sollte daher einheitlich festlegen, welche Ausnahmeregeln bei der
Berechnung unbedingt notwendig sind und bis zu welchem Anteil COVID-19 bedingte
Erlösausfälle erstattet werden. Außerdem muss im Gesetz eindeutig klargestellt
werden, dass das Pflegebudget nicht Gegenstand der Erlösvergleichsrechnung ist.
Ansonsten wird es einen Flickenteppich an Regelungen geben, der nicht aus
regional maßgeschneiderten Lösungen besteht, sondern eher das
Verhandlungsgeschick der jeweils Beteiligten widerspiegelt.“

Zum Ausbau der Digitalisierung in Krankenhäusern sieht der Gesetzentwurf vor,
dass die Auszahlung von Fördermitteln an eine Ko-Finanzierung von mindestens 30
Prozent durch die Bundesländer oder die jeweiligen Krankenhausträger geknüpft
ist.

„Die Regelung zur Ko-Finanzierung durch Krankenhausträger führt zu
Ungerechtigkeiten zwischen privaten, öffentlichen und freigemeinnützigen
Kliniken. Börsennotierte private Häuser können die Ko-Finanzierung über den
Kapitalmarkt decken. Freigemeinnützige Krankenhäuser, die nicht
gewinnorientiert arbeiten, haben diese Möglichkeit so nicht. Im Gegensatz zu
kommunalen Kliniken erfüllen sie zudem oft nicht die strengen Kriterien für
Eigenmittel und Haftungsfreistellungen, um ein zinsgünstiges KfW-Darlehen zu
erhalten. Schon in der Vergangenheit mussten freigemeinnützige Kliniken auf den
Abruf von Fördermitteln verzichten, weil sie den geforderten Eigenanteil nicht
beisteuern konnten. Der Gesetzentwurf muss daher dringend nachgebessert werden,
um für eine gerechte Lösung zu sorgen und die Trägervielfalt zu sichern. In
diesem Zusammenhang lehnen wir auch die Rechnungskürzung von bis zu zwei
Prozent pro Behandlungsfall bei Nichtvorhaltung sämtlicher digitalen Dienste
als unverhältnismäßig ab“, so Rümmelin abschließend.

Quelle: KKVD, 14.09.2020

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