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Stellungnahme zum Entwurf eines MDK-Reformgesetzes mydrg.de





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Stellungnahme zum Entwurf eines MDK-Reformgesetzes

Stellungnahme zum Entwurf eines MDK-Reformgesetzes (Deutsche Gesellschaft f. Medizincontroling).



Öl ins Feuer... Mit der nun beantragten Strafzahlung von 300 € pro geminderter Rechnungen gießen die Koalitionsparteien Öl ins Feuer des Streites zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern. Gedacht als Mittel zur Abschwächung eines befürchteten negativen Finanzeffektes für Krankenkassen schüttet dieser Vorschlag das Kind
mit dem Bade aus.

Eine Strafe kann ihren Zweck der Abschreckung und des Lerneffektes nur
erfüllen, wenn der Bestrafte eine Chance hat, ihr durch korrektes Handeln zu
entgehen. Andernfalls wird sie als Willkür empfunden. Gerade bei Fällen von
Verweildauerkürzungen am Ende eines Aufenthaltes sind die Möglichkeiten der
Kliniken hier gering.

Schlimmer noch, wenn der Strafende selbst einen Nutzen davon hat, zu strafen.
Es entsteht ein erheblicher Fehlanreiz, möglichst oft „strafen“ – und 300 € zu
kassieren.

Die Befürchtung, dass durch ein verändertes Prüfregime bei den Kassen
finanzielle Mittel fehlen würden, ist nachvollziehbar. Ein Schmerz, den die
Kliniken umgekehrt ebenso durch die fehlenden Abrechnungsmöglichkeiten
ambulanter Leistungen haben. Beides zwei Jahre auszuhalten ist notwendig – wenn
auch nicht einfach.

Das Gesetz wird mit diesem Vorschlag einer zentralen Qualität beraubt: Dem
Ziel, die Partner der Selbstverwaltung zu befrieden. Man fragt sich, ob man es
dann noch braucht …

Quelle: Deutsche Gesellschaft f. Medizincontroling, 06.11.2019

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