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Über 690 Millionen Euro Ausgleichszahlungen für anspruchsberechtigte Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz

Über 690 Millionen Euro Ausgleichszahlungen für anspruchsberechtigte Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz (Gesundheitsministerium RLP).



Im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes wurden seit März 2020 über 690 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ausgezahlt. Damit wurde die Liquidität der Einrichtungen in der
Corona-Pandemie erhalten und Erlösausfälle vermieden. Rheinland-Pfalz hatte
sich immer wieder auf der Bundesebene für eine Verlängerung und Modifizierung
der Verfahren eingesetzt.

Gesundheitsminister Clemens Hoch, (c) Stk / Sämmer

„Rheinland-Pfalz war seit Beginn der Pandemie der starke Partner an der Seite
der Krankenhäuser. Die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität,
Leistungsfähigkeit und Liquidität der Krankenhäuser, um die Versorgung der
Bevölkerung zu gewährleisten, ist eines meiner gesundheitspolitischen Ziele.
Mit den Ausgleichszahlungen stärken wir die Krankenhaus-Infrastruktur in
Rheinland-Pfalz in der Corona-Pandemie“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.

„Ich bin sehr froh, dass es uns in Rheinland-Pfalz gelungen ist, hier sehr
schnell ein Verfahren zu schaffen, dass zur Liquiditätssicherung der
Krankenhäuser erheblich beigetragen hat. Dies gelang in konstruktiver
Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz", so
Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Wir konnten auf diese Weise als eines der
ersten Bundesländer bereits am 9. April 2020 knapp 107 Millionen Euro als
Abschlagszahlung an die Krankenhäuser zur Auszahlung veranlassen. Das Verfahren
lief insgesamt sehr gut, was mich außerordentlich freut.“

Als Ausgleich für die Einnahmenausfälle durch Aussetzung oder Verschiebung
planbarer Leistungen zur Erhöhung der Bettenkapazitäten für die Versorgung von
Corona-Patientinnen und Patienten konnten im Rahmen des ersten
Ausgleichzahlungsverfahrens von März bis September 2020 insgesamt rund 467
Millionen Euro an 85 Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz gezahlt werden, so der
Minister. Das Land stellte den Krankenhäusern darüber hinaus kostenlos invasive
Beatmungsgeräte aus Beschaffungen des Landes zur Verfügung und hat die
Krankenhäuser bei der eigenen Beschaffung erforderlicher Gerätschaften
unterstützt.

Im Rahmen des zweiten Ausgleichszahlungsverfahrens ab dem 18. November 2020
sind nach aktuellem Stand Abschläge in Höhe von rund 223 Millionen Euro an die
berechtigten Krankenhäuser gezahlt worden. Die Abschläge werden an
Einrichtungen gezahlt, die sich aus den Auswertungen des Instituts für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ergeben. Hierbei fließen Daten des
Robert-Koch-Instituts und die aktuellen Inzidenzwerte in den Landkreisen und
kreisfreien Städten ein.

Aktuell hat das Bundeministerium für Gesundheit den Ländern einen
Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem das Ausgleichszahlungsverfahren nach
derzeitigem Stand letztmalig bis zum 15. Juni 2021 verlängert werden soll. Da
sich die Lage in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern in den letzten Wochen
sukzessive entspannt und sowohl die Infektionszahlen sinken als auch die Zahl
der hospitalisierten COVID-19 Fälle aktuell unter 300 gesunken sei, konnte auch
die landesweit notwendige Einschränkung des Regelbetriebs in den Krankenhäusern
durch das Ministerium inzwischen aufgehoben werden.

„Die Krankenhäuser müssen weiterhin jederzeit darauf vorbereitet sein, einen
möglichen stärkeren Anstieg der COVID-19-Erkrankungen aufzufangen und
insbesondere intensivpflichtige COVID-19-Patienten unmittelbar behandeln zu
können“, betonte Gesundheitsminister Hoch.

Gemäß der aktuell geltenden 22. Corona-Bekämpfungsverordnung ist
sicherzustellen, dass Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit im
jeweils notwendigen Umfang, mindestens jedoch 20 Prozent der jeweiligen
Kapazitäten einschließlich des für die Versorgung und Behandlung notwendigen
Personals, jederzeit für die Versorgung und Behandlung von Patientinnen und
Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung vorgehalten werden. Im erforderlichen
Fall sind innerhalb von 72 Stunden weitere Intensivbehandlungsbetten mit
Beatmungsmöglichkeit einschließlich des für die Versorgung und Behandlung
notwendigen Personals für die Versorgung und Behandlung von Patientinnen und
Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung zu organisieren und vorzuhalten.

Quelle: Gesundheitsministerium RLP, 04.06.2021

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