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Übersetzungsleistungen im Krankenhaus erstatten

Übersetzungsleistungen im Krankenhaus erstatten (KKVD).



Am heutigen Tag des Patienten rücken Kliniken bundesweit die Patientenrechte in den Mittelpunkt. Aus diesem Anlass weist der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd) darauf hin, dass Sprachbarrieren noch immer große Hürden für Patientinnen und Patienten sind. Der Verband fordert daher,
Dolmetscherdienste bei medizinisch notwendigen Behandlungen zügig als gesonderte Leistung gesetzlich zu verankern. Die neue Bundesregierung hat dies in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt.
Dolmetschen in gesundheitlichen Fragen besonders sensibel
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Die Liste der Aktivitäten ist
lang, mit denen die Kliniken die Patientenrechte stärken. Auch arbeiten sie
sehr engagiert daran, vorhandene Sprachbarrieren zu senken. Das ist wichtig, um
die Patientinnen und Patienten bei gut informierten Entscheidungen und der
wirksamen Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen. Zu den wichtigsten Angeboten
gehören mehrsprachige Informationsmaterialien und vor allem selbst organisierte
Dolmetscherdienste im Klinikalltag. Oft ist dies nur möglich dank der
tatkräftigen Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
zusätzlichen Sprachkenntnissen. Doch nicht immer kann eilig ein Teammitglied
mit den passenden Kenntnissen herbeigerufen werden.“

Rümmelin weiter: „Zudem ist das Dolmetschen in gesundheitlichen Fragen
besonders sensibel. Medizinische Fachbegriffe müssen klar und verständlich
übersetzt werden. Und aufgrund der vertraulichen Patienteninformationen
bestehen besondere Sorgfalts- und Schweigepflichten. In der Psychiatrie und
Psychotherapie ist die Sprache das zentrale Therapiemedium. Hier tragen
entsprechend qualifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher ganz besonders zur
Behandlungsqualität und zum Therapieerfolg bei. Zudem muss neben der
Sprachmittlung oft auch eine kulturelle Vermittlung stattfinden. Das können
digitale Lösungen kaum leisten.“

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die sogenannte Sprachmittlung auch
mit digitalen Anwendungen im Kontext medizinisch notwendiger Behandlungen
Bestandteil des SGB V wird. Aus Sicht des kkvd sind zudem Regelungen im
Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und in der Bundespflegesatzverordnung
(BPflV) notwendig.

Derzeit keine Erstattung für Dolmetscherleistungen

„Es ist richtig, dass die Koalitionspartner im Bund künftig Dolmetscherdienste
bei medizinisch notwendigen Behandlungen im Leistungskatalog des SGB V
verankern wollen. Das muss für die ambulante und die stationäre Versorgung
gelten. Dolmetscherkosten werden bislang als Teil der allgemeinen
Krankenhausleistung angesehen und daher nicht gesondert erstattet. Das wird dem
damit verbundenen Aufwand nicht gerecht. Zudem stärken professionelle
Übersetzungsleistungen nicht nur die Ausübung der Patientenrechte und die
autonome Entscheidungsfindung der Erkrankten. Sie erleichtern dem
Klinikpersonal auch die Diagnosestellung sowie zielgerichtete Behandlung und
verringern so das Risiko einer Chronifizierung von Erkrankung. Daher sollte
dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag schnell umgesetzt werden“, so Rümmelin
abschließend.

Bei vergleichbaren Leistungen für Menschen mit Behinderungen wie beispielsweise
dem Gebärdendolmetschen wurde mit dem MDK-Reformgesetz zum 01. Januar 2020
bereits eine entsprechende Regelung eingeführt.

Der „Tag des Patienten“ findet seit 2016 jährlich am 26. Januar statt. Das
Motto des bundesweiten Aktionstages lautet in diesem Jahr „Patientenrechte im
Mittelpunkt“. Veranstaltet wird der „Tag des Patienten“ gemeinsam vom
Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen e. V. (BBfG)
und dem Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e. V. (BPiK). Mehr
Informationen finden sich auf der Internetseite www.tagdespatienten.de

Quelle: KKVD, 26.01.2022

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