Unterfränkische Krankenhäuser: Staatliche Fördermittel in Höhe von rund 27 Millionen Euro bewilligt
Unterfränkische Krankenhäuser: Staatliche Fördermittel in Höhe von rund 27 Millionen Euro bewilligt (Regierung von Unterfranken).
Die Regierung von Unterfranken hat für 29 unterfränkische Krankenhäuser die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 27.367.957 Euro als sogenannte Jahrespauschalen für das Jahr 2021 bewilligt (Art. 12 Bayerisches
Krankenhausgesetz - BayKrG).
Diese Fördermittel erhalten die unterfränkischen Krankenhäuser, die in dem
Krankenhausplan des Freistaates Bayern 2021 aufgenommen sind. Sie haben während
des laufenden Kalenderjahres bereits vierteljährlich Vorauszahlungen erhalten.
Im Dezember 2021 erfolgen die abschließenden Auszahlungen für das Jahr 2021.
Zu den Krankenhäusern mit den größten Pauschalförderbeträgen zählen in
Unterfranken der RHÖN-KLINIKUM Campus Neustadt a. d. Saale (mit rund 4,82
Millionen Euro), das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau (mit rund 4,23 Millionen
Euro), das Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt (mit rund 3,51 Millionen Euro)
und das Klinikum Würzburg Mitte (mit rund 3,13 Millionen Euro).
Die Krankenhausträger bewirtschaften die Jahrespauschalen eigenverantwortlich.
Die Fördermittel sind zur Wiederbeschaffung und Ergänzungsbeschaffung von
kurzfristigen Anlagegütern und für den kleinen Baubedarf an den Krankenhäusern
bestimmt.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Bayerischen Krankenhausfinanzierung im
Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts. Gesetzliche
Grundlagen der staatlichen Förderung sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz
(KHG) des Bundes und das Bayerische Krankenhausgesetz (BayKrG).
Quelle: Regierung von Unterfranken, 13.12.2021