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Unterzeichnung des AOP-Vertrages

Ambulante Versorgungsmöglichkeiten an den Krankenhäusern müssen weiter ausgebaut werden (DKG).



Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben zentrale Weichenstellungen getroffen, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Dazu einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf die Weiterentwicklung des Katalogs für ambulante
Operationen (AOP-Katalog) und unterzeichneten den aktualisierten AOP-Vertrag. Damit gehen sie einen wichtigen Schritt, um das ambulante Potential der
Kliniken besser zu nutzen. 208 neue OPS-Kodes sind im Katalog enthalten. Für
Patientinnen und Patienten ergeben sich nunmehr fast 3100 Leistungen, die vor
allem ambulant im Krankenhaus, aber auch im niedergelassenen Bereich
durchgeführt werden können.

„Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat mit dieser Einigung
erneut eindrucksvoll bewiesen, dass sie handlungsfähig ist und wichtige
Weiterentwicklungen im Konsens und im Interesse der Patientinnen und Patienten
umgesetzt. Der Ambulantisierungsprozess ist damit aber keineswegs
abgeschlossen, sondern wird im Jahr 2023 in gemeinsamen Verhandlungen
fortgesetzt. Aus Sicht der DKG wird es dabei vor allem darum gehen, nach
internationalem Vorbild die notwendigen Rahmenbedingungen für komplexere
klinisch-ambulante Behandlungen am Krankenhaus zu schaffen“, erklärt Dr. Gerald
Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Der Gesetzgeber hat die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt, den bestehenden
AOP-Katalog zu erweitern. Dazu wurde ein Gutachten beim IGES-Institut
beauftragt. Ein wesentliches Ergebnis dieses Gutachtens ist die Erkenntnis,
dass in Deutschland im internationalen Vergleich ein beachtliches ambulantes
Potential an Behandlungen existiert, die zurzeit überwiegend vollstationär am
Krankenhaus erbracht werden.

Wichtig ist zu betonen, dass die Frage, ob eine Leistung ambulant erbracht
werden kann, sich nach der individuellen Situation der Patientinnen und
Patienten richten muss. Dazu werden Kontextfaktoren definiert, die
beispielsweise die Lebenssituation, eventuelle Pflegebedürftigkeit oder eine
Multimorbidität berücksichtigen.

Quelle: DKG, 23.12.2022

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