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vdek begrüßt Implantateregister - Geringe Einflussnahme der Politik auf G-BA-Bewertungen positiv

vdek begrüßt Implantateregister - Geringe Einflussnahme der Politik auf G-BA-Bewertungen positiv (VdEK).



Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass der Bundestag morgen das geplante Implantateregister Deutschland auf den Weg bringen will. Die Einrichtung eines umfassenden Registers ist ein Fortschritt für die Patientensicherheit in Deutschland. Die Qualität der Versorgung mit Hochrisiko-Medizinprodukten (z. B. Herzklappen, Stents, künstliche Hüftgelenke)
kann dadurch weiter verbessert werden: Fehlerhafte Produkte lassen sich früher
erkennen, unnötige Operationen vermeiden“, erklärte die
vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner anlässlich der morgigen 2./3. Lesung
des Implantateregister-Errichtungsgesetzes (EIRD) im Bundestag. Gut sei, dass
alle Krankenkassen, Hersteller und Krankenhäuser zur Teilnahme an dem
bundesweiten Register verpflichtet werden sollen. Nur so könne eine lückenlose
Datenlieferung erreicht werden, die ein gut funktionierendes Register brauche.

BMG soll weiterhin Rechts- aber keine Fachaufsicht über G-BA ausüben
Positiv bewertete Elsner auch die Änderungen am EIRD zur Methodenbewertung des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es sei gut, dass im Laufe des
parlamentarischen Verfahrens die strittige Regelung aus dem Gesetzentwurf
gestrichen wurde, wonach das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die
Entscheidung treffen konnte, ob neue Methoden aus dem vertragsärztlichen
Bereich in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen
werden. Das bedeutet, dass das BMG zwar weiterhin eine Rechtsaufsicht aber
keine Fachaufsicht über den G-BA ausüben kann. „Uns war wichtig, dass bei
Bewertungen neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die
Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen, statt etwaige
politische Interessen“, sagte Elsner.

Verkürzte Verfahren dürfen nicht auf Kosten der Evidenz gehen
Um jedoch das Verfahren im G-BA zu beschleunigen, sei die vorgesehene
Verkürzung der Frist für die Methodenbewertungen im vertragsärztlichen Bereich
von drei auf zwei Jahre sachgerecht, betonte die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Dies dürfe aber nicht auf Kosten der Evidenz und damit auf Kosten der
Patientensicherheit gehen. Elsner: „Kritisch sehen wir, dass das BMG das Recht
erhalten soll, künftig zu bestimmen, nach welchen Verfahren, Prozessen und auf
Grundlage welcher Anforderungen der G-BA Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
bewertet. Diese Entscheidung sollte beim G-BA verbleiben.“

Quelle: href='https://www.mydrg.de/k/8ln' title='vdek begrüßt
Implantateregister - Geringe Einflussnahme der Politik auf G-BA-Bewertungen
positiv'>VdEK
, 25.09.2019

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