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vdek zum BMG-Eckpunktepapier Krankenhausreform

Verbesserung der Qualität durch bundeseinheitliche Standards ist oberstes Gebot für Reform (VdEK).



Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Krankenhäuser vorgelegt, welches die Basis für weitere Gespräche mit den Ländern ist. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) gehen die Maßnahmen in die richtige Richtung, um die Qualität der
Krankenhausversorgung zu verbessern. Für Patientinnen und Patienten kann so mehr Transparenz über das Leistungsangebot der Krankenhäuser entstehen. „Die
Menschen müssen 100-prozentig darauf vertrauen können, im richtigen
Krankenhaus, qualitativ hochwertig und mit ausreichendem Fachpersonal behandelt
zu werden“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Wichtige
Voraussetzung sei aber auch, dass die Versorgung sich unter dem Strich nicht
verteuere. Das größte Problem sei in Zukunft aber, genügend Fachkräfte zu
finden.

Qualität durch Leistungsgruppen und bundeseinheitliche Qualitätskriterien
sicherstellen
Um die Qualitätsziele zu erreichen, teilt der vdek den Ansatz, entsprechend dem
NRW-Modell die Versorgung künftig nach Leistungsgruppen zu gestalten und für
diese bundeseinheitliche Qualitätskriterien zu definieren. Dies sei zwingend
notwendig, um flächendeckend gleiche Qualitätsstandards zu etablieren, so
Elsner. Wenn die Reform tatsächlich funktionieren solle, sei eine Einbeziehung
der Krankenkassen und Krankenhäuser in den weiteren Umsetzungsprozess zwingend
erforderlich.

Vorhaltekostenfinanzierung muss erlösausgleichsneutral gestaltet werden
Die Vorhaltekosten-Finanzierung ist nach Auffassung des vdek ein richtiger
Schritt, um den Druck der Krankenhäuser zur Leistungsausweitung zu vermeiden.
Es müsse aber bei der Kalkulation der Vorhaltekosten nach
Qualitätsgesichtspunkten sichergestellt sein, dass die Finanzierung in den
verschiedenen Phasen der Einführung tatsächlich erlösausgleichneutral erfolgt
und die heutigen Fallpauschalen (DRGs) – wie im Eckpunktepapier beschrieben –
entsprechend abgesenkt werden. „Vorhaltekosten müssen zwingend an Qualität
gebunden sein. Dabei gilt der Grundsatz: erst Ermittlung der Qualität, dann
Festlegung der Vorhaltekosten“, so Elsner.

Mehr Transparenz durch Einführung von Krankenhaus-Versorgungslevels
Auch wenn die Krankenhaus-Levels bei der der Zuordnung der Leistungsgruppen
keine abschließende Rolle mehr spielen sollen, sei es wichtig, aus
Transparenzgründen an ihnen festzuhalten, so der vdek. Die Unterscheidung nach
Level Ii (Grundversorgung mit integrierter ambulant/stationärer Versorgung),
Level In (Grundversorgung mit Notfallstufe I), Level II (Regel- und
Schwerpunktversorgung mit Notfallstufe II) sowie Level III (Maximalversorgung
mit Notfallstufe III) gibt Patientinnen und Patienten eine erste Orientierung
über die Qualität des Leistungsangebots. Positiv sei, dass bei der Definition
der Levels auf das System der Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses
zurückgegriffen werden soll.

Quelle: VdEK, 23.05.2023

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