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Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen - Gesundheitspolitisch zielgerechte Integrationsmodelle über sektorale Leistungsträger und Finanzierungssysteme

Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen - Gesundheitspolitisch zielgerechte Integrationsmodelle über sektorale Leistungsträger und Finanzierungssysteme (Bertelsmann-Stiftung, PDF, 1,1 MB).



Die Vergütung ärztlicher Leistungen ist ein zentrales Steuerungsinstrument der gesundheitlichen Versorgung, über das aber in der breiten Öffentlichkeit weniger intensiv diskutiert wird als über die Struktur der Einnahmebasis. Wir streiten mehr darüber, wer bezahlt – Beitrags- oder Steuerzahler im dualen oder integrierten Krankenversicherungssystem –, als darüber, wie ärztliche Leistungen vergütet werden. Die Materie ist hochkomplex, nur wenige Experten können sie überschauen. Die Frage, wie eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen gestaltet sein muss, die zugleich Anreize für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung auslöst, hat jedoch mittlerweile auch den gesundheitspolitischen Raum erreicht. Besonderer Reformbedarf wird dabei an zwei Stellen gesehen: Wie lassen sich im Zuge der zunehmenden und versorgungspolitisch gewünschten Ambulantisierung der Medizin Leistungen, die sowohl im Krankenhaus als auch im niedergelassenen Bereich erbracht werden, angemessen und leistungsgerecht vergüten?

Diese Frage beschäftigt u.a. die von der Koalition eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorübergreifenden Versorgung, die im nächsten Jahr ihre Ergebnisse vorlegen soll. Das andere Reformthema wurde im Zuge der Koalitionsverhandlungen 2018 auch
öffentlich breiter diskutiert: Wie lassen sich die Verwerfungen, die mit der Existenz zweier völlig verschiedener Vergütungssysteme nach privater oder gesetzlicher Gebührenordnung
verbunden sind, beseitigen? Dazu arbeitet bis zum Ende dieses Jahres eine vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte wissenschaftliche Kommission eigene Vorschläge aus.
Die hier vorgelegte Untersuchung greift beide Themen auf, analysiert den Status quo und bewertet mögliche Reformansätze für eine sektorübergreifende Vergütung ambulanter und
ambulant erbringbarer Leistungen sowie für eine Angleichung der privaten und gesetzlichen Honorarsysteme. Die im Verglich zum Status quo fast durchweg positive Einschätzung der Alternativvorschläge verdeutlicht den erheblichen Reformbedarf bei beiden Fragestellungen. Es lohnt sich also, hier in die Diskussion einzusteigen. Zugleich wird aber auch deutlich, dass eine Angleichung des privaten und gesetzlichen Honorarsystems zwar versorgungspolitisch überaus wünschenswert wäre. Soll diese aber für die Ärzteschaft insgesamt aufkommensneutral erfolgen, wäre ein Finanzausgleich zwischen den Krankenversicherungssystemen notwendig. Eine Aufhebung der dualen Vergütung ist daher kaum denkbar, ohne auch die Finanzierungsstruktur der Krankenversicherung insgesamt neu zu gestalten.
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Aus dem Vorwort

Quelle: Bertelsmann-Stiftung, 02.10.2019

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