Verheerendes GKV-Spargesetz bedrohe die Krankenhausreform
Millionendefizite und Insolvenzen drohen: Rheinland-Pfälzische Krankenhäuser schlagen Alarm (SWR).
Rund zwei Wochen nach Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes fordern zahlreiche Kliniken, Verbände und Kommunen in Rheinland-Pfalz ein Nothilfeprogramm der Landesregierung.
Rheinland-Pfalz: Breite Front gegen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Mainz, 22.7.2026, 7:41 Uhr
Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) fordert die Landesregierung auf, kurzfristig ein solches Programm zur finanziellen Stabilisierung aufzulegen.
Laut Krankenhaus Rating Report des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung sind bundesweit rund 400 Klinikstandorte gefährdet, davon 20 in Rheinland-Pfalz.
Die Kliniken müssten laut KGRP massiv Personalkosten einsparen, obwohl das Krankenhausstrukturgesetz gleichzeitig zusätzliches Personal verlange.
Das Westpfalz-Klinikum mit seinen vier verbliebenen Standorten sieht sich vor einer erneut schwierigen Situation.
Kaufmännischer Direktor Peter Selzer bezeichnet das Gesetz als reines Sparpaket ohne Strukturreformen, das dem Klinikum zusätzliche Belastungen in Millionenhöhe bringe.
Pflegedirektorin Andrea Bergsträßer kritisiert die Abschaffung der bedarfsorientierten Personalbemessung als falsches Signal, da Personaluntergrenzen nur das absolute Minimum definierten.
Der Standort Rockenhausen wird im kommenden Jahr aufgegeben, eine freiwillige Entscheidung zugunsten des Ausbaus in Kirchheimbolanden.
Ärztlicher Direktor Prof. Dr. Karlheinz Seidl appelliert an das Land, die Krankenhäuser kurzfristig finanziell zu stabilisieren, da die Häuser in der Region längst eng kooperierten statt zu konkurrieren.
Die Krankenhäuser in der Westpfalz haben überwiegend kommunale Träger, einzige Ausnahme ist das Nardiniklinikum in Zweibrücken und Landstuhl ohne kommunalen Rückhalt.
Pirmasens' Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU), zugleich Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetages, warnt, die Kommunalfinanzen lägen längst auf der Intensivstation.
Das Kreiskrankenhaus Alzey, erst kürzlich nach einer Insolvenz mit neuem Träger versehen, zeigt sich verärgert, dass zusätzliche Sparmaßnahmen ausgerechnet in einer Phase nötiger Stabilisierung greifen.
Die Kamillus Klinik in Asbach sieht sich finanziell gut aufgestellt und plant sogar den Ausbau einer neurologischen Frührehabilitation, Ärztlicher Geschäftsführer Dr. Dieter Pöhlau bezeichnet die Reform dennoch als Schlag ins Gesicht für alle Häuser, die sich angestrengt hätten.
Das Marienhaus-Klinikum warnt, die Reform verschärfe die Lage besonders für kleinere Grund- und Regelversorger in ländlichen Regionen, größere Häuser könnten die Herausforderungen besser bewältigen.
Auch die großen Trierer Kliniken Mutterhaus und Brüderkrankenhaus befürchten inzwischen Millionendefizite.
Der Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses Saarburg, Christian Weiskopf, sieht als einzige Reaktionsmöglichkeit Personalabbau und Leistungseinschränkungen, besonders bei Kindern, Neugeborenen und der Notfallversorgung.
Der Beitrag bündelt, wie breit der Widerstand gegen das GKV-BStabG inzwischen quer durch Trägerformen, Klinikgrößen und selbst wirtschaftlich stabile Häuser reicht – bemerkenswert ist dabei die Aussage der finanziell gut aufgestellten Kamillus Klinik, die trotz eigener Wachstumspläne die Reform als Schlag ins Gesicht bezeichnet, was zeigt, dass die Kritik nicht allein aus wirtschaftlicher Notlage, sondern aus einer grundsätzlichen Ablehnung der Gesetzessystematik gespeist wird.
Aufschlussreich ist der von der KGRP benannte innere Widerspruch zwischen Krankenhausstrukturgesetz und GKV-BStabG: Während Ersteres zusätzliches Personal für die Erfüllung neuer Qualitätsanforderungen verlangt, entzieht Letzteres gleichzeitig die dafür nötige Refinanzierung, was Kliniken faktisch in eine Zwickmühle zwischen zwei sich widersprechenden bundesgesetzlichen Vorgaben bringt.
Der Fall des Nardiniklinikums als einzigem nicht-kommunalen Träger der Region markiert dabei eine Schwachstelle, die in der öffentlichen Debatte oft übersehen wird: Häuser ohne kommunalen Rückhalt können im Ernstfall nicht auf einen automatischen Nothilfe-Mechanismus durch Landkreis oder Stadt zurückgreifen, wie es etwa in Wermelskirchen oder im Ortenaukreis der Fall war, was ihre Verhandlungsposition gegenüber möglichen Insolvenzszenarien schwächt.
