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Verlängerung des Rettungsschirms nach wie vor dringend notwendig

Rückkehr zur Normalität ist den Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor unmöglich (Medienaussendung).



Die zur Erhaltung der Liquidität enorm wichtigen Ausgleichszahlungen für die Kliniken sind am Ostermontag ausgelaufen – obwohl die Pandemie in den Krankenhäusern alles andere als vorüber ist. Auch die Versorgungsaufschläge für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und - Patienten sollen nur noch bis
zum 30.06.2022 erfolgen und – wie in der entsprechenden Rechtsverordnung
formuliert – die „letztmalige finanzielle Unterstützung“ der Krankenhäuser in
der Pandemie darstellen.
„Eine Rückkehr zur Normalität und damit zu einer Versorgung aller Patientinnen
und Patienten mit notwendigen stationären Leistungen ist jedoch den Kliniken in
Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor faktisch unmöglich“, so Uwe Borchmann,
Geschäftsführer der KGMV. Die Krankenhäuser werden die normale Belegung erst
einmal nicht erreichen können. Im Hinblick auf den massiven Personalausfall und
die Notwendigkeit der Isolierung von Corona-infizierten Patientinnen und
Patienten müssen Stationen ganz oder teilweise geschlossen werden. Elektive
Behandlungen und Operationen können wieder einmal nicht stattfinden und müssen
– soweit medizinisch vertretbar – verschoben werden. „Weniger Fälle bedeuten
aber zugleich weniger Einnahmen. Den Kliniken fehlt damit die für die
Begleichung der Gehälter und der sonstigen Kosten notwendige Liquidität. Und
dies in einer Situation, in der auch die Krankenhäuser mit hohen
Kostensteigerungen, zum Beispiel im Bereich der Energie – und sonstigen
Sachkosten zu kämpfen haben. Weitere Belastungen entstehen für die Kliniken
durch die Aufnahme von verletzten oder geflüchteten Menschen aus der Ukraine.
Es könnte unabsehbare Folgen für die Kliniken haben, wenn die Politik sie in
dieser für sie bislang schwierigsten Lage der Pandemie nicht weiter
unterstützt. Eine rückwirkende Verlängerung der Ausgleichszahlungen für die
Zeit ab 19.04.2022 ist dringend erforderlich“, stellt Borchmann klar, „sonst
drohen Personalentlassungen“.
Aus Sicht der KGMV sollen auch wieder alle Krankenhäuser Ausgleichszahlungen
erhalten können, auch die psychiatrischen Einrichtungen, bei denen sich der
Personalmangel und der Rückgang von Fällen ebenso auswirken wie im somatischen
Bereich.
Immer noch steht das Versprechen von Ex-Gesundheitsminister Spahn im Raum, dass
kein Krankenhaus aufgrund der Corona bedingten Belastungen wirtschaftliche
Nachteile erleiden soll. Wird sich Minister Lauterbach daran halten?
Dazu gehört für die Krankenhäuser auch die Einlösung der Zusage eines
auskömmlichen Ganzjahreserlösausgleichs für die Jahre 2021 und 2022.
Vergleichsmaßstab für diese Ausgleiche ist die Belegungs- und Erlössituation
des Jahres 2019, dem letzten „normalen“ Jahr vor der Pandemie. Die
Rechtsverordnung zur Regelung der Ausgleiche sieht nach wie vor eine 2%-ige
Selbstbeteiligung der Kliniken vor. „Diese zwei Prozent – bei einem Budget von
50 Mio. Euro ist dies 1 Mio. Euro – können vielerorts den Unterschied zwischen
einem ausgeglichenen Geschäftsergebnis und einem Defizit des Krankenhauses
ausmachen und dazu beitragen, die Arbeitsplätze in den Kliniken zu erhalten“,
so der KGMV-Geschäftsführer.
„Der Rettungsschirm muss die Liquidität aller Krankenhäuser durch auskömmliche
Ausgleichszahlungen kurzfristig erhalten, finanzielle Sicherheit für die
Krisenjahre und weniger Bürokratie und Dokumentation sowie flexiblen
Personaleinsatz ermöglichen, sonst wird zerstört, was schwer wieder aufzubauen
ist,“ fasst Borchmann zusammen.

Quelle: Medienaussendung, 21.04.2022

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