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Versorgungsforschung: Innovationsausschuss veröffentlicht drei neue Förderbekanntmachungen

Versorgungsforschung: Innovationsausschuss veröffentlicht drei neue Förderbekanntmachungen (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Website drei neue Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung veröffentlicht, auf die sich Interessierte mit Projekten bewerben können. Eine
der Förderbekanntmachungen ist themenoffen, die andere themenspezifisch
ausgestaltet. Außerdem können Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung
ausgewählter medizinischer Leitlinien eingereicht werden, für die in der
Versorgung besonderer Bedarf besteht.

Zur themenspezifischen Förderbekanntmachung brachten erstmals Akteure des
Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, über ein
Konsultationsverfahren Vorschläge für Themen und Förderkriterien ein.

Die themenspezifische Förderung umfasst folgende Schwerpunkte:

Versorgungsforschung zu Erkenntnissen im Umgang mit Pandemien
Patient Journey in der Versorgung
Sektorenübergreifende und ambulante PROMs/PREMs
Altersmedizin
Komplexitätsreduktion administrativer Aufgaben in der Versorgung
Prävention stärken
Hygienemaßnahmen in der ambulanten Versorgung
Nutzung und Vertrauenswürdigkeit von KI-​Anwendungen in der Versorgung
Die Einreichungsfrist für vollständige Anträge zum themenoffenen und
themenspezifischen Bereich endet am 9. Februar 2021 um 12.00 Uhr. Anträge
können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des
beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
(DLR), abgegeben werden.

Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien, für die in der
Versorgung besonderer Bedarf besteht
Die Schwerpunkte für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien legte
das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest:

Versorgung bei seltenen Krankheiten
Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem
Behandlungsbedarf
Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung
der sachgerechten Antibiotikatherapie und zur Eindämmung antimikrobieller
Resistenzen
Die Einreichungsfrist für vollständige Anträge für Projekte zu medizinischen
Leitlinien endet am 12. Januar 2021 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließlich
in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers,
das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), abgegeben werden.

Informationsveranstaltung zur Erstellung und Einreichung von Anträgen
Der DLR Projektträger bietet eine Informationsveranstaltung zu den heutigen
Förderbekanntmachungen in Form eines Web-​Seminars an. Das voraussichtlich
einstündige Web-​Seminar findet am 24. November 2020 um 11.00 Uhr statt. Der
Schwerpunkt liegt auf der Erstellung und Einreichung von Anträgen zu den
genannten Förderbekanntmachungen.

Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den formalen und
inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der
Website des Innovationsausschusses in den zur jeweiligen Bekanntmachung
veröffentlichten Leitfäden sowie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu
finden.

Hintergrund
Mit dem GKV-​Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA 2016 den Auftrag, z.
B. Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, mit deren Erkenntnissen die
bestehenden medizinischen Behandlungen und Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung verbessert werden. Die Versorgungsforschung untersucht
dabei Strukturen und Prozesse des Gesundheitssystems unter Alltagsbedingungen.
Forschungsgegenstand können zum Beispiel die Verordnung von Arznei-​, Hilfs-​
und Heilmitteln genauso wie die Versorgungsqualität mit diagnostischen und
therapeutischen Methoden sein. Übergeordnetes Ziel ist eine qualitative
Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in
Deutschland.

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds aufgelegt. Die
zur Verfügung stehende Fördersumme betrug in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils
300 Millionen Euro jährlich. Mit dem Digitale-​Versorgung-Gesetz (DVG) sinkt
die Summe von 2020 bis 2024 auf 200 Millionen Euro pro Jahr. Von der
Gesamtsumme können 40 Millionen Euro jährlich zur Förderung von Projekten im
Bereich der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Mindestens 5 Millionen Euro
davon wiederum sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter
medizinischer Leitlinien aufgewendet werden.

Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem
Gesundheitsfonds getragen. Die Finanzmittel des Innovationsfonds verwaltet das
Bundesamt für Soziale Sicherung.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 12.10.2020

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