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Verunglimpfung der Arbeit in MVZ einstellen

Ärzte, die als Angestellte in MVZ mit Kapitalpartnern arbeiten, wehren sich gegen Verunglimpfung ihrer Arbeit (Offener Brief).



Berlin – Ärztinnen und Ärzte in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit Kapitalpartnern weisen gegen sie in den vergangenen Wochen öffentlich erhobene Vorwürfe entschieden zurück. „Es wurden zum Teil von Vertreterinnen und Vertretern der ärztlichen Selbstverwaltung pauschale Vorwürfe gegen MVZ mit Kapitalpartnern erhoben, die nicht im Geringsten mit Fakten belegt werden
können“, heißt es in einem offenen Brief von 90 Ärztinnen und Ärzten in
leitender Funktion in MVZ mit Kapitalpartnern. Dies betreffe Anschuldigungen
wie etwa eine bewusst schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten,
schlechtere Arbeit und ein geringeres Berufsethos der Ärztinnen und Ärzte in
MVZ-Gruppen, so das Schreiben an den Vorstand und das Präsidium der der
Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Als
ärztliche Leiterinnen und Leiter in MVZ, die zu Betreibergesellschaften mit
privaten Kapitalpartnern gehören, sind wir über diese Vorwürfe durch
Repräsentantinnen und Repräsentanten unserer Standesvertretungen sehr
irritiert.“ Sie fordern daher, dass sich KBV und Bundesärztekammer gegen die
Verunglimpfung einsetzen und diese einstellen.

Arbeit in MVZ sach- und fachgerecht – gemäß gesetzlichem Auftrag
In ihrem offenen Brief weisen die ärztlichen Leitungen medizinischer MVZ mit
Kapitalpartnern auf die bewährte und hervorragende Arbeit ihrer Kolleginnen und
Kollegen hin. Dies zeigten auch die ständig steigenden Zahlen von Patientinnen
und Patienten, die sich in diesen Praxen gut aufgehoben fühlten. Gemäß
gesetzlichem Auftrag müssten die ärztlichen Leiterinnen und Leiter
sicherstellen, dass die medizinischen Abläufe sach- und fachgerecht erfolgten.
„Wir stehen somit dafür ein, dass die ärztliche Unabhängigkeit in medizinischen
Entscheidungen gewahrt ist – unabhängig davon, ob der Träger oder Inhaber des
MVZ eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten, ein Krankenhaus oder eine
Beteiligungsgesellschaft ist. Wir verwahren uns gegen Äußerungen, die den
Anschein erwecken, wir würden dieser Aufgabe nicht nachkommen“, heißt es in dem
offenen Brief. Außerdem stellten die Arbeitsverträge von Angestellten in MVZ
bereits nach geltendem Recht sicher, dass „alle Ärztinnen und Ärzte
weisungsfrei ihrer Arbeit nachgehen können“.

Gleiche Leidenschaft für Berufsausübung wie in anderen Praxen
Als alleinigen Grund für die Geringschätzung der Arbeit der angestellten
Ärztinnen und Ärzte in den MVZ sehen die ärztlichen Leitungen die Tatsache,
dass sie in einem MVZ in Inhaber- oder Mitinhaberschaft privater Kapitalpartner
tätig seien. Dabei übten die angestellten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf „mit
gleicher Leidenschaft und Hingabe zu Patientinnen und Patienten aus, wie unsere
Kolleginnen und Kollegen in der Einzelpraxis, der Berufsausübungsgemeinschaft
oder in den Krankenhäusern“. Gegenteilige Aussagen und Anschuldigungen in
Richtung der MVZ mit Kapitalpartnern durch Standesvertretungen sind aus Sicht
der ärztlichen Leitungen unverständlich. Diese seien schließlich Vertretungen
aller (Vertrags-)Ärztinnen und Ärzte. „Lassen Sie uns eine sachliche und
faktenbasierte Diskussion führen. Insbesondere fordern wir Sie auf, sich gegen
eine Verunglimpfung unserer Arbeit einzusetzen – und, falls von Ihnen geäußert,
diese sofort einzustellen“, so der Appell der ärztlichen Leitungen der MVZ mit
Kapitalpartnern. Der Bundesverband der Betreiber medizinischer
Versorgungszentren e. V. (BBMV) unterstützt die in dem offenen Brief geäußerten
Forderungen der ärztlichen Leitungen von MVZ mit Kapitalpartnern. „Es ist nicht
hinnehmbar, dass die ärztliche Tätigkeit der Kolleginnen und Kollegen allein
aufgrund der Organisationsform der Praxen diskreditiert wird“, sagt Sibylle
Stauch-Eckmann, Vorsitzende des BBMV.

Hier finden Sie den offenen Brief: www.bbmv.de/offener-brief

Über den BBMV

Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. setzt
sich für eine breite Trägervielfalt und die bestmögliche Versorgungsqualität
für Patientinnen und Patienten im ambulanten Gesundheitssektor ein. Die
Mitglieder betreiben bundesweit Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und
Zweigpraxen und tragen so zur wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung
bei. Um diese Investitionen in die Qualität der Gesundheitsversorgung tätigen
zu können, greifen sie auf private Kapitalpartner zurück.

Quelle: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V., 20.10.2022

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