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Von der Flut betroffene Kliniken benötigen dringend Hilfe und Kulanz bei fristgebundenen Meldepflichten

Von der Flut betroffene Kliniken benötigen dringend Hilfe und Kulanz bei fristgebundenen Meldepflichten (DKG).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist auf die besondere Situation einiger Kliniken in den von der Flutwelle betroffenen Gebieten hin. In den besonders betroffenen Gebieten benötigen auch Krankenhäuser kurzfristige unbürokratische Hilfe. Dabei hat die Flutwelle in Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz nicht nur auf die direkt durch das Hochwasser betroffenen Krankenhäuser Auswirkungen. Auch Kliniken, die beispielsweise Patienten im Zuge
von Evakuierungen aufnehmen mussten, sind in ihrer Arbeit massiv beeinflusst
und haben deutliche Mehrbelastungen. Die Krankenhäuser müssen jetzt in der
Lage sein, sich ausschließlich auf die medizinische Versorgung zu
konzentrieren. Deshalb erwartet die DKG Kulanz und Entgegenkommen, so auch bei
bürokratischen Erfordernissen und fristgebundenen Meldeplichten. Krankenhäuser
und ihre Beschäftigten müssen dringend von überflüssiger Bürokratie,
beispielsweise bei den Strukturprüfungen oder den G-BA-Qualitätsprüfungen,
entlastet werden, um sich jetzt ausschließlich um die Patienten kümmern zu
können.

Wir begrüßen sehr, dass zum Beispiel der Verband der Ersatzkassen schon
unbürokratische Regelungen, um die finanzielle Stabilität der betroffenen
Krankenhäuser zu sichern, angekündigt hat. Neben kurzfristigen und
unbürokratischen finanziellen Hilfen zum schnellen Wiederaufbau der klinischen
Infrastruktur benötigen die Einrichtungen auch eine wirtschaftliche
Absicherung. Besonders von der Flutkatastrophe betroffene Kliniken, die ihren
Betrieb auf absehbare Zeit nicht oder nur eingeschränkt wieder aufnehmen können
und mit Erlösverlusten rechnen müssen, benötigen eine außerordentliche
finanzielle Hilfeleistung, um für sich und ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter eine wirtschaftliche Perspektive zu erhalten. Diese Hilfeleistung
sollte aus den Mitteln des angekündigten Rettungsfonds des Bundes und der
Länder gespeist und zum Beispiel in Form von Ausgleichszahlungen nach dem
Muster der Corona-Ausgleichszahlungen geleistet werden.

Quelle: DKG, 23.07.2021

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