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Vorgesehene Wiedereinführung von Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich

Gemeinsame Stellungnahme von Diakonie Deutschland und DEKV zum Referentenentwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser (DEKV).



Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband begrüßen die geplante Wiedereinführung von Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich. Im ersten Quartal 2022 hat die Corona-Pandemie weiterhin hohe Ansprüche an die deutschen Krankenhäuser gestellt. Für Krankenhäuser mit
Notfallstufe wurden diese durch Ausgleichszahlungen abgefedert. Doch aufgrund der zurückhaltenden Inanspruchnahme von stationären Leistungen durch die Patientinnen und Patienten
ist auch für diese Häuser die Liquiditätssicherung weiterhin herausfordernd.
Noch herausfordernder ist sie für alle Krankenhäuser, die keinen Anspruch auf
Ausgleichszahlungen haben wie Fachkliniken oder Besondere Einrichtungen. „Die
Krankenhäuser, die keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, betreuen oft
besonders vulnerable Patientinnen und Patienten wie zum Beispiel Kinder und
Erwachsene mit Rheuma, neurologischen Erkrankungen oder Schmerzen sowie
Menschen mit Behinderungen. Aufgrund der hohen Spezialisierung nehmen diese
Häuser nicht an der Notfallversorgung teil und haben somit keinen Anspruch auf
Ausgleichszahlungen. Trotzdem sind auch sie von Belegungsrückgängen betroffen.
Durch diese Situation ist ihre Liquidität und damit auch die Versorgung der
vorgenannten Patientinnen und Patienten gefährdet“, erläutert Christoph
Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes
(DEKV).

Referentenentwurf sieht Wiedereinführung der Abschlagszahlungen vor
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 20. Mai den Referentenentwurf zur
Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen
zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vorgelegt. Die dort
vorgesehenen Maßnahmen tragen dazu bei, die Liquidität der Krankenhäuser zu
sichern, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen: Für sie ist in § 6a
vorgesehen, dass die Möglichkeit von Abschlagszahlungen auf den
Ganzjahreserlösausgleich wieder eingeführt wird.

Diese Maßnahmen begrüßen die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische
Krankenhausverband (DEKV). Mit der Wiedereinführung der Abschlagsregelung
werden bereits bekannte Umsetzungsmechanismen für die Krankenhäuser und die
Krankenkassen genutzt und die Abschlagszahlungen werden im Ganzjahresausgleich
für 2022 berücksichtigt. Die Sicherung der Liquidität der genannten
Krankenhäuser wird bis Ende 2022 unterstützt. „Diakonie Deutschland und DEKV
setzen sich mit ihren Mitgliedern für eine hochwertige und qualifizierte
Versorgung der Patientinnen und Patienten ein. Gerade für chronisch erkrankte
und behinderte Menschen ist diese Versorgung wichtig und durch den Vorschlag im
Referentenentwurf nun auch sicherer“, erklärt Maria Loheide, Vorständin
Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Quelle: DEKV, 30.05.2022

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