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Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2020

Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2020 (Bundesgesundheitsministerium).



Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den vorliegenden Finanzergebnissen im Jahr 2020 insgesamt ein Defizit von rund 2,65 Mrd. Euro ausgewiesen. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 31. Dezember bei 16,7 Mrd. Euro. Der Gesundheitsfonds verbuchte 2020 ein Defizit von 3,49 Mrd. Euro.
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag zum Stichtag 15. Januar 2021 bei rund 5,9 Mrd. Euro.

Die Pandemie hat auch die Entwicklung der Krankenkassen-Bilanzen im vergangenen
Jahr geprägt. Die Zahlen für das letzte Jahr zeigen aber auch: Durch den
zusätzlichen Bundeszuschuss und den Abbau der Finanzreserven ist es uns
gelungen, dass Beitragszahler und Arbeitgeber nicht übermäßig belastet worden
sind. Die Beiträge stabil zu halten – das ist auch mit Blick auf das laufende
Jahr unser Ziel.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab
festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 4,0 Prozent
auf 260,0 Mrd. Euro gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und
Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von
0,3 Prozent ebenfalls einen Zuwachs von 4,0 Prozent auf 262,6 Mrd. Euro.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Bis auf die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKK), die 2020 einen
Überschuss von 58 Mio. Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten im
vergangenen Jahr Defizite: Für die Ersatzkassen betrug das Minus 1.114 Mio.
Euro, für die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 974 Mio. Euro, für die
Betriebskrankenkassen (BKK) 235 Mio. Euro, für die Innungskrankenkassen (IKK)
250 Mio. Euro und für die Knappschaft 138 Mio. Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds
Das Defizit des Gesundheitsfonds in 2020 von rund 3,49 Mrd. Euro ist maßgeblich
auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen und diejenigen vom Gesundheitsfonds
geleistete Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurückzuführen, die nicht
vom Bund ausgeglichen werden.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr rund 12,2 Mrd.
Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
Hierunter fallen unter anderem Kompensationsleistungen für freigehaltene
Krankenhausbetten, Ausgleichszahlungen für neu geschaffene intensivmedizinische
Behandlungsmöglichkeiten, für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und
für Heilmittelerbringer sowie Aufwendungen für Corona-Tests und für
Schutzmasken. Davon hat der Bund rund 9,9 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds
erstattet, darunter alleine rund 9,4 Mrd. Euro für die freigehaltenen
Krankenhausbetten.

Der Zuwachs der Beitragseinahmen blieb mit lediglich 1,9 Prozent – trotz der
Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim
Kurzarbeitergeld – erheblich hinter den Veränderungsraten der Vorjahre mit
durchschnittlich deutlich über vier Prozent zurück. Deshalb war es wichtig,
dass der Bund die Einnahmen des Gesundheitsfonds durch einen ergänzenden
Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Mrd. Euro in der zweiten Jahreshälfte 2020
stabilisiert hat.

Entwicklungen bei den Ausgaben
Die Ausgaben der Krankenkassen für Leistungen und Verwaltungskosten stiegen im
1. bis 4. Quartal 2020 um 4,0 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,0
Prozent, die Verwaltungskosten um 4,8 Prozent.

Die Ausgabenentwicklung war im vergangenen Jahr pandemiebedingt von deutlichen
Schwankungen geprägt. Gegenüber der jeweiligen Vorjahresperiode stiegen die
Ausgaben im 1. Quartal 2020 um 5,6 Prozent, im isolierten 2. Quartal sanken die
Ausgaben der Krankenkassen unter den Auswirkungen des Lockdowns hingegen um 1,0
Prozent. Im Zuge der Abflachung des Infektionsgeschehenes im Sommer stiegen die
Ausgaben im isolierten 3. Quartal wiederum um 8,6 Prozent und im isolierten 4.
Quartal mit dem Lockdown ab Mitte November um 3,6 Prozent an.

Bei der Interpretation der vorläufigen Finanzergebnisse ist grundsätzlich zu
berücksichtigen, dass die Ausgaben in einigen Leistungsbereichen von
Schätzverpflichtungen geprägt sind, da dort die Abrechnungsdaten zum
Meldezeitpunkt nur unvollständig vorliegen. Diese Unsicherheiten gelten
insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen
Vergütung.

Ausgabenentwicklung in einzelnen Leistungsbereichen
Im Bereich der ärztlichen Behandlung gab es mit 7,3 Prozent deutlich
überproportionale Zuwächse. Da für das 2. Halbjahr noch keine Abrechnungsdaten
der Ärzte vorliegen, sind diese Veränderungsraten jedoch noch unsicher und in
hohem Maße von Einschätzungen der Krankenkassen geprägt.

Bei den Krankenhausausgaben verbuchten die Krankenkassen 2020 einen
vergleichsweise geringen Anstieg von rund 1,3 Mrd. Euro bzw. 1,7 Prozent. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser bis Ende Dezember zusätzlich
rund 9,4 Mrd. Euro aus Steuermitteln für freigehaltene Betten sowie rund 700
Mio. Euro für die Erhöhung der Kapazitäten von Intensivbetten aus Mitteln des
Gesundheitsfonds erhalten haben.

Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen um 5,4 Prozent. Hier haben sich die
unterjährig deutlichen Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf abgeflacht. Dabei
führte auch die Absenkung der Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte zu
Entlastungen.

Zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen weiterhin bei den Krankengeldausgaben
mit 10,8 Prozent. Auch hier ist im Vergleich zum 1. Halbjahr mit einem Plus von
mehr als 14 Prozent ein rückläufiger Ausgabenanstieg zu beobachten.

Bei den Heilmitteln, bei denen die Ausgaben der Krankenkassen um 2,3 Prozent
bzw. rd. 200 Mio. Euro stiegen, ist zu berücksichtigen, dass die
Leistungserbringer in diesem Bereich im vergangenen Jahr aus Mitteln des
Gesundheitsfonds rund 814 Mio. Euro an zusätzlichen Ausgleichszahlungen
erhalten haben.

Während die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung weitgehend stagnierten (+0,3
Prozent), wurde in den nachfolgenden Bereichen Ausgabenrückgänge bei den
Krankenkassen verzeichnet: beim Zahnersatz (-5,2 Prozent), bei den Vorsorge-
und Rehabilitationsmaßnahmen (-15,2 Prozent) sowie bei den ärztlichen
Früherkennungsmaßnahmen (-2,8 Prozent). Bei den Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen wurden die Belegungsrückgänge durch
Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 335 Mio. Euro aus dem Gesundheitsfonds
abgefedert.

Weitere Entwicklung
Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2020
werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2021 Mitte Juni 2021 vorliegen.

Mit dem Maßnahmenpaket, das der Gesetzgeber Ende 2020 mit dem
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz beschlossen hatte, wurden
die Voraussetzungen für eine stabile Finanzierungsgrundlage der GKV auch im
Jahr 2021 geschaffen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2021 wurde durch
einen ergänzenden Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro, eine leistungsgerechte
Abführung der Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 8 Mrd. Euro auf 1,3
Prozent weitestgehend stabilisiert. Obwohl zum Jahreswechsel 40 von 102
Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz angehoben, 2 Krankenkassen ihren
Zusatzbeitragssatz gesenkt und 60 Kassen keine Veränderungen vorgenommen
hatten, ist der durchschnittlich von allen Krankenkassen erhobene
Zusatzbeitragssatz mit 1,28 Prozent leicht unterhalb des vom BMG im Oktober
2020 bekanntgemachten Durchschnittswert von 1,3 Prozent geblieben.

Damit wird die vom Bundeskabinett im Juni beschlossene Sozialgarantie 2021 zur
Begrenzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf unter 40 Prozent im Jahr
2021 umgesetzt.

Downloads
Finanzielle Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung im 1.-4.
Quartal 2020
PDF-Datei (barrierefrei, 226 KB)

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 09.03.2021

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