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Wichtiger Schritt für Reha vor Pflege: BDPK begrüßt Gesetzesentwurf zur Stärkung der Reha

Wichtiger Schritt für Reha vor Pflege: BDPK begrüßt Gesetzesentwurf zur Stärkung der Reha (Bundesverband Deutscher Privatkliniken).



Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) begrüßt den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Präsidentin des BDPK, Dr. med.
Katharina Nebel, erklärt dazu heute in Berlin: "Mit diesem Gesetzentwurf können
deutliche Verbesserungen für die Versorgung von älteren Patienten erreicht
werden. Das erspart Patienten die Pflegebedürftigkeit und damit die
Abhängigkeit von fremder Hilfe. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung
des Pflegenotstands."

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes ist, dass die Verordnung einer
medizinischen Rehabilitationsleistung durch den behandelnden Hausarzt für die
Leistungsentscheidung der Krankenkasse verbindlich wird. Die Krankenkassen
dürfen von der Einschätzung des behandelnden Hausarztes zur medizinischen
Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung nur noch abweichen, wenn sich dies
zweifelsfrei aus einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
ergibt. Wichtig wäre nun noch aus Sicht des BDPK im Gesetz auch zu verankern,
dass dieses Gutachten den Patienten und dem verordnenden Hausarzt zur Verfügung
gestellt wird.
Vorgesehen ist weiterhin, dass die Patienten nur noch zur Hälfte an den
entstehenden Mehrkosten beteiligt werden, wenn sie sich für eine andere als die
von der Krankenkasse ausgewählte Rehabilitationsklinik entscheiden. An dieser
Stelle übt der BDPK Kritik am Gesetzentwurf. Es ist nicht nachzuvollziehen,
warum die Patienten zuzahlen müssen, wenn sie unter den zugelassenen
Rehabilitationseinrichtungen auswählen. Eine freie Wahl von Arzt und
Krankenhaus ist bereits seit Jahrzehnten essentiell im deutschen
Gesundheitswesen und für die medizinische Rehabilitation längst überfällig.
Aus Sicht des BDPK ist es ebenfalls sinnvoll, dass der Gesetzgeber verlässliche
Grundlagen für die Vereinbarung von Vergütungssätzen schafft und die Begrenzung
der Pflegesatzsteigerungen durch die sogenannte Grundlohnrate streicht. Dadurch
wird nun endlich eine angemessene Refinanzierung der stetig steigenden Kosten
in der medizinischen Rehabilitation möglich. „Damit bleiben
Rehabilitationseinrichtungen im Kampf um die immer schwerer zu findenden
Fachkräfte wettbewerbsfähig“, so Dr. med. Katharina Nebel.
Positiv ist außerdem, dass der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden
der Reha-Leistungserbringer zukünftig verbindliche Rahmenempfehlungen für
Versorgungsverträge zwischen den Krankenkassen und den Kliniken vereinbaren
muss. Das hebt die Übermacht der Krankenkassen gegenüber der einzelnen
Rehabilitationseinrichtung in den Verhandlungen auf.

Quelle: Bundesverband Deutscher Privatkliniken, 13.08.2019

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