Wirtschaften für Gesundheit: Gesundheitsprämien für Regionen / Forderungskatalog
Wirtschaften für Gesundheit: Gesundheitsprämien für Regionen / Forderungskatalog (Stiftung Münch, PDF, 230 kB).
Die Stiftung Münch hat im Jahr 2021 eine Reformkommission eingesetzt, um Vergütungsmodelle für Gesundheitsregionen mit ihren Vor- und Nachteilen zu diskutieren, Überlegungen anzustellen, wie ihre Chancen bei Minimierung ihrer Risiken genutzt werden können
und welche Anforderungen nötig sind, um die Hürden zum Start von Pilotprojekten zu senken. Die Mitglieder der
Reformkommission haben sich dazu auf einen Forderungskatalog verständigt.
Besondere Bedeutung messen die Mitglieder der Kommission der Schaffung von
Pilotregionen mit Gestaltungsfreiheit und Ergebnisorientierung. Dies knüpft an
der Forderung des jüngst veröffentlichen Koalitionsvertrags in Bezug auf die
dort genannten bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträge (sog.
Gesundheitsregionen) direkt an. “Wir brauchen mehr Möglichkeiten, um neue
Finanzierungsmodelle zu testen und damit die Effizienz im Gesundheitssystem zu
erhöhen“, so Boris Augurzky, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch, „nur so
können wir die Versorgung nachhaltig und im Sinne der Patienten verbessern und
eine Rationierung von Leistungen verhindern.“
Der Reformkommission gehörten an:
Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer Bundesverband Deutscher Privatkliniken
e.V.
Dr. Isabella Erb-Herrmann, Bevollmächtigte des Vorstandes AOK Hessen
Dr. Helmut Hildebrandt, Geschäftsführer Optimedis AG
Prof. Dr. Jörg Martin, Geschäftsführer Regionale Kliniken Holding RKH GmbH
Ludwigsburg
Dr. Steffi Miroslau, Geschäftsführerin GLG Gesellschaft für Leben und
Gesundheit mbH, Eberswalde
Dominik Walter, Fachbereichsleiter FB Integrierte Gesundheits- und
Versorgungsmodelle, Rhön Klinikum AG
Prof. Dr. Boris Augurzky, Vorstandsvorsitzender Stiftung Münch
Prof. Dr. Andreas Beivers, Leiter wissenschaftliche Projekte Stiftung Münch
und Hochschule Fresenius München
Dr. Benedikt Simon, Harkness Fellow at the Commonwealth Fund
Bereits 2019 hat die Stiftung Münch die Studie „Capitation-Modelle“ im Ausland
– Vorbild für Gesundheitsversorgung in Deutschland?“ veröffentlicht. 2021 wurde
eine Reformkommission ins Leben gerufen, die einen Forderungskatalog erarbeitet
hat, wie die Umsetzung von Vergütungsmodellen für Gesundheitsregionen, sog.
Gesundheitsprämien, in Deutschland gelingen kann.
Im Zentrum steht dabei, die Bildung von Pilotregionen zu ermöglichen. Sie
müssen identifiziert werden und sektorenübergreifende Modelle verfolgen. Die
Krankenkassen der Region müssen verpflichtend beteiligt und ein
Versorgungsbudgets festgelegt werden. Auch muss geregelt werden, dass den
Akteuren nach einer eventuellen Rückkehr aus dem Pilotprojekt keine Nachteile
entstehen.
Weitere Voraussetzungen sind eine Mindestlaufzeit des Projekts von zehn Jahre
und eine gemeinsame Sicherstellung von ambulanter und stationärer Versorgung.
Ausschreibungspflicht der Kassen müssen für die Gesundheitsregion aufgehoben
werden. Die Pilotregionen müssen Gestaltungsfreiheit erhalten und
ergebnisorientiert agieren. Dazu braucht es Qualitätsziele und einen Wettbewerb
zwischen Regionen. Die erreichte Qualität muss gemessen und Missbrauch hart
sanktioniert werden. Um aus den Piloten zu lernen und gegebenenfalls
Anpassungen vorzunehmen, muss eine wissenschaftliche Evaluation erfolgen, was
auch ein Datennutzungsgesetz erforderlich macht.
In Anbetracht des demografischen Wandels und der immer knapper werdenden
finanziellen und personellen Ressourcen bedarf es dringend Änderungen, wenn der
Zugang zu medizinischer, qualitativ hochwertiger Versorgung weiter
gewährleistet werden soll. Ganz entscheidend ist dazu die Hebung von
Effizienzen durch eine gezielte, sektorenübergreifende Versorgung und die
Verlagerung des Fokus weg vom Behandeln von Erkrankungen hin zum Erhalt von
Gesundheit. Damit dies gelingen kann, muss auch die Vergütung neu geregelt
werden. Denn das DRG-System setzt zu wenig Anreize zur Erhöhung der
Systemeffizienz.
WIRTSCHAFTEN FÜR GESUNDHEIT: GESUNDHEITSPRÄMIEN FÜR REGIONEN
Die Arbeit der Reformkommission lesen Sie HIER
Die Stiftung Münch wurde 2014 von Eugen Münch ins Leben gerufen. Das
Stiftungsziel ist es, trotz einer alternden Gesellschaft weiterhin allen
Menschen den Zugang zu nicht rationierter Medizin zu ermöglichen. Als Grundlage
dient das von Eugen Münch entwickelte Konzept der Netzwerkmedizin. Die Stiftung
unterstützt Wissenschaft, Forschung und praxisnahe Arbeiten in der
Gesundheitswirtschaft und fördert den nationalen und internationalen Austausch.
Sie arbeitet unabhängig und stellt ihr Wissen öffentlich zur Verfügung. Den
Vorstand bilden Prof. Dr. Boris Augurzky (Vorsitz), Eugen Münch (stellv.
Vorsitz), Prof. Dr. med. Bernd Griewing und Dr. Christian Zschocke; die
Geschäftsführung liegt bei Annette Kennel.
Quelle: Stiftung Münch, 26.11.2021