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Zu GKV-Überlegungen zur Notfallversorgung: Wer gute Versorgung will, muss auch die Mittel bereitstellen

Zu GKV-Überlegungen zur Notfallversorgung: Wer gute Versorgung will, muss auch die Mittel bereitstellen (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Zu den Überlegungen des GKV-Spitzenverbandes zur Reform der Notfallversorgung erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Wir begrüßen, dass der GKV-Spitzenverband eine Zuordnung der ambulanten Notfallversorgung auf die Krankenhäuser befürwortet. Mit dem Bekenntnis, dass
sich die Strukturen am Bedarf und den Bedürfnissen von Patienten orientieren
müssen, erkennt der Spitzenverband an, dass die Hauptlast der Versorgung die
Krankenhäuser tragen. Für die Steuerung der im Krankenhaus ankommenden
Patienten reicht ein Tresen in der Verantwortung des Krankenhauses vollkommen
aus. Die Krankenhäuser stehen bereit, um gemeinsam mit den Ländern die
Notfallversorgung zu organisieren. Dabei ist die Mitwirkung von
niedergelassenen Ärzten auf vertragspartnerschaftlicher Basis ausdrücklich
gewünscht. Die KVen bedarf es aber nicht. Der vom BMG vorgesehene gemeinsame
Betrieb von Integrierten Notfallzentren am Krankenhaus mit den KVen würde
hingegen unproduktive neue Schnittstellen schaffen.

Wir vermissen im Konzept der GKV ein klares Bekenntnis, zu einer deutlichen
Aufstockung der Mittel für die ambulante Notfallversorgung. Alleine im
Krankenhaus entsteht ein Defizit von mehr als einer Milliarde Euro durch
ambulante Notfälle. Eine grundlegende Verbesserung der ambulanten
Notfallversorgung braucht eine ausreichende Vergütung, die den personellen und
sächlichen Aufwand einschließlich der Vorhaltung refinanziert.

Zu begrüßen ist, dass der GKV-Spitzenverband die Digitalisierung zur
Patientensteuerung nutzen will. Aber auch hier bleibt die Kluft zwischen dem
Bekenntnis und der gleichzeitigen Bereitschaft dafür auch die entsprechenden
finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Es bleibt zu hoffen, dass der
GKV-Spitzenverband bereit ist, diese Lücke zu schließen – zum Vorteil und
Nutzen seiner Versicherten.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 28.08.2019

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