Webinar-Crash-Kurs: Wie finanziert sich ein Krankenhaus? /> Neuer Haftpflichtversicherungsvertrag bietet mehr Sicherheit für Hebammen />

Zum neuen System der Freihaltepauschalen für Krankenhäuser mydrg.de





groups

Zum neuen System der Freihaltepauschalen für Krankenhäuser

Zum neuen System der Freihaltepauschalen für Krankenhäuser (Hessenportal).



Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, unser bewährtes System der stationären Versorgung an die neuen Vorgaben des Bundes anzupassen. Ein Großteil der bislang an der COVID-19 Versorgung beteiligen hessischen Kliniken
haben so einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Das ist ein wichtiger Schritt,
um die flächendeckende Versorgung in Hessen weiterhin zu sichern“, so Sozial-
und Integrationsminister Kai Klose.

Neues System der finanziellen Ausgleichszahlungen
Mit dem „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
von nationaler Tragweite“ hatte der Bund vor rund zwei Wochen wieder die
sogenannten Freihaltepauschalen reingeführt. Dabei handelt es sich um
finanzielle Ausgleichszahlungen des Bundes, die Krankenhäuser unter anderem
erhalten, wenn sie medizinisch nicht dringliche Eingriffe aussetzen.

Anders als im Frühjahr wurde der Anspruch auf diese Zahlungen an bestimmte
Kriterien gekoppelt, unter anderem daran, wie die Krankenhäuser in das gestufte
System der Notfallversorgung des gemeinsamen Bundesausschusses eingeordnet
sind. Der Bund sieht dabei zwei Eskalationsstufen vor, die sich einerseits an
der 7-Tage-Inzidenz orientieren und andererseits daran, wie die
Intensivkapazitäten ausgelastet sind.

Anspruchsberechtigung in Hessen
Demnach sind nun bei Erreichen der Eskalationsstufe 1 des Bundes insgesamt 67
hessische Kliniken in Hessen für Ausgleichszahlungen anspruchsberechtigt. In
der Eskalationsstufe 2 des Bundes können zehn weitere Krankenhäuser
berücksichtigt werden. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration
hat die Einstufung der hessischen Krankenhäuser in das Stufensystem des Bundes
umgehend umgesetzt.

Die Zahl der anspruchsberechtigten Kliniken kann sich noch weiter erhöhen, wenn
die Einstufung in den wenigen verbliebenen Zweifelsfällen geklärt ist.

Nachbesserung seitens des Bundes erforderlich
„Wir fordern den Bund jedoch auf, insbesondere die fehlende
Anspruchsberechtigung im Bereich der Spezialversorger zu ändern. Diese
Einschränkung führt z. B. dazu, dass in Hessen eine Fachklinik für
Lungenheilkunde nicht in die Anspruchsberechtigung einbezogen werden kann. Es
liegt auf der Hand, dass das angesichts eines pandemischen Virus‘, das zu
schweren Erkrankungen der Lunge führt, nicht zielführend ist“, appelliert
Klose.

Quelle: Hessenportal, 04.12.2020

« Webinar-Crash-Kurs: Wie finanziert sich ein Krankenhaus? | Zum neuen System der Freihaltepauschalen für Krankenhäuser | Neuer Haftpflichtversicherungsvertrag bietet mehr Sicherheit für Hebammen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige