Zuschläge für 128 ländliche Krankenhäuser
128 Kliniken erhalten 2027 insgesamt 79,25 Millionen Euro Sicherstellungszuschlag (AOK).
GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Liste der zuschlagsberechtigten Kliniken für 2027 vereinbart.
128 Kliniken erhalten 2027 insgesamt 79,25 Millionen Euro Sicherstellungszuschlag
Berlin, 14.07.2026
Auch im kommenden Jahr erhalten bedarfsnotwendige Kliniken zusätzliche Mittel zur Sicherung der stationären Versorgung im ländlichen Raum.
Insgesamt werden 79,25 Millionen Euro aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung verteilt.
Von den Pauschalen profitieren insgesamt 128 Häuser.
Der Zuschlag wird damit bereits zum achten Mal gezahlt.
Die Förderung je Standort beträgt mindestens 500.000 Euro.
Sie steigt mit der Anzahl weiterer, für die Basisversorgung erforderlicher Fachabteilungen.
Für jede zusätzliche Abteilung kommen 250.000 Euro hinzu.
Die Zuschläge bewegen sich damit zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro.
88 Häuser erhalten 2027 den Mindestbetrag von 500.000 Euro.
19 Kliniken bekommen jeweils 750.000 Euro.
21 Krankenhäuser erhalten jeweils den Höchstbetrag von 1.000.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung sind die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie Geburtshilfe und/oder Kinder- und Jugendmedizin.
Die Liste wird jährlich auf Basis von Kriterien vereinbart, die der Gemeinsame Bundesausschuss zur Vergabe von Sicherstellungszuschlägen festgelegt hat.
Dabei können auch wirtschaftlich stabile Kliniken berücksichtigt werden, nicht nur defizitäre Häuser.
Die aktuelle Standortauswahl ist auf der Website des GKV-Spitzenverbands abrufbar.
Angesichts der derzeit diskutierten Mehrbelastungen durch das GKV-BStabG wirkt die Gesamtsumme von 79,25 Millionen Euro vergleichsweise bescheiden: Einzelne Landkreise wie der Ortenaukreis rechnen bereits für sich allein mit Mehrbelastungen von über 15 Millionen Euro, während der bundesweite Sicherstellungszuschlag auf 128 Häuser verteilt wird.
