Innungskrankenkassen positionieren sich zur Bundestagswahl 2021 /> Länder fordern für Krankenhäuser sichere Finanzierung />

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mydrg.de





groups

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 196 kB).

« Innungskrankenkassen positionieren sich zur Bundestagswahl 2021 | Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes | Länder fordern für Krankenhäuser sichere Finanzierung »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige