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Zwischenbericht zur Konzertierten Aktion Pflege

Zwischenbericht zur Konzertierten Aktion Pflege (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 2,1 MB).



Schrittweise werden die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte verbessert. Das ist das Ergebnis eines ersten Umsetzungsberichts zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP), der von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute vorgestellt
wurde. Danach konnten bereits wichtige Maßnahmen für eine
bessere Entlohnung, für mehr Auszubildende und mehr Kolleginnen und Kollegen an
der Seite der Pflegekräfte umgesetzt werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wie wir gute Pflege sichern, ist die
soziale Frage der 20er Jahre. Die beantworten wir mit der Konzertieren Aktion.
Wir sorgen für bessere Bezahlung, mehr Stellen und eine gute Ausbildung. So
machen wir Pflege besser für alle: für Berufseinsteiger und für die erfahrenen
Pflegekräfte. Und am meisten für die Pflegebedürftigen und Patienten, die mehr
Zuwendung erfahren.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Pflege in Deutschland
leistet Enormes. Sie zu stärken und den Fachkräften bessere Arbeitsbedingungen
zu ermöglichen, das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen, weil wir sie
auch nur gemeinsam bewältigen können. Exzellente Pflege findet nur dort statt,
wo motivierte und gut ausgebildete Pflegekräfte arbeiten. Deshalb wollen wir
Fachkräfte gewinnen und halten. Wir arbeiten daran, dass junge Menschen, die
sich für diesen Beruf interessieren, gute Ausbildungsbedingungen und
vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten haben. Pflegerinnen und Pfleger leisten
einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft, das muss auch entsprechend
bezahlt werden. Die jüngste Tarifeinigung im öffentlichen Dienst war hier ein
richtiges Zeichen. Aber Geld ist nicht alles - wir arbeiten daran, dass
Pflegeberufe als Ganzes aufgewertet werden.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflegekräfte arbeiten hart und oft unter
schwierigen Bedingungen. Die Arbeit mit und am Menschen ist körperlich und
psychisch fordernd und sie bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung und Stress.
Das galt schon vor Corona, aber die Pandemie hat noch einmal deutlich gemacht,
was Pflegekräfte leisten. Wir müssen die Arbeitsbedingungen in der Pflege
verbessern. Der Schlüssel dazu ist mehr Personal und eine angemessene
Entlohnung. Das sind wir als Gesellschaft den Pflegekräften schuldig. Mit der
Konzertierten Aktion Pflege haben wir genau das angepackt. Zu den ersten
Erfolgen gehört, dass die Pflegelöhne bis April 2022 bundesweit einheitlich
steigen. Tarifverträge bedeuten angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen.
Sie verbessern die Situation der Pflegekräfte konkret. Deshalb ist die Aussicht
auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die ganze Pflegebranche ein
wichtiges Signal. Sobald mir ein Antrag auf Erstreckung vorliegt, werden wir
diesen zügig prüfen. Und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werde ich
diesen Tarifvertrag für die gesamte Branche verbindlich erklären. Auf diesem
Weg machen wir weiter.“

Im Juni 2019 haben sich Bund, Länder und alle relevanten Akteure in der Pflege
verbindlich auf Ziele und konkrete Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen,
eine bessere Entlohnung, mehr Ausbildungsplätze und mehr Eigenverantwortung für
Pflegekräfte verständigt. Der heute vorgelegte Bericht zeigt, wie weit die
Maßnahmen bereits umgesetzt wurden.

Die Ergebnisse im Detail
Mehr Personal
Eine Entlastung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen erfordert mehr
Personal. Folgende Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht:

Das Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen soll in
Kürze gesetzlich verankert werden. Die Mitglieder der Konzertierten Aktion
Pflege haben hierfür in einem begleitenden Roadmap-Prozess die wesentlichen
Schritte beraten. Als erster Schritt werden ab dem 1. Januar 2021 mit dem
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz 20.000 zusätzliche
Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen. Die Stellen werden vollständig durch
die Pflegeversicherung finanziert; der Eigenanteil der Pflegebedürftigen wird
dadurch nicht steigen.

Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden bei der Gewinnung internationaler
Pflegekräfte unterstützt. Dazu wurde 2019 die Deutsche Fachkräfteagentur für
Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) eingerichtet. Sie übernimmt für die
Herkunftsländer Philippinen, Mexiko und später Brasilien die Anträge auf
Einreise, Berufsanerkennung und Beschäftigungserlaubnis für Pflegekräften aus
Drittstaaten, damit diese schneller nach Deutschland einreisen und arbeiten
können. Das Auslandsgeschäft der Bundesagentur für Arbeit (BA) bleibt davon
unberührt.

Es wurde eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZBSA) für Fachkräfte im
Ausland geschaffen, die Anerkennungssuchende zu den Möglichkeiten der
Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse berät, sie über die damit
zusammenhängenden aufenthaltsrechtlichen Fragen informiert und durch das
Anerkennungsverfahren begleitet (Lotsenfunktion). Die ZSBA ist bei der
Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA in Bonn angesiedelt und
wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung als Modellvorhaben
zunächst für vier Jahre gefördert.

Integraler Bestandteil der Fachkräftegewinnung sind Regeln für eine ethisch
hochwertige Anwerbung und den Schutz der Pflegekräfte sowie umfassende
Maßnahmen für die betriebliche und soziale Integration. Das im Jahr 2019
gegründete Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den
Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) entwickelt dafür ein Gütesiegel und einen
Werkzeugkoffer für die betriebliche und soziale Integration. Das DKF
unterstützt die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auch bei deren Umsetzung.

Die Corona-Pandemie hat deutliche Auswirkungen auf die Unterstützung der Fach-
und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern. Die
Goethe-Institute bemühen sich unter Einhaltung der jeweils vor Ort gültigen
Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, weiterhin Angebote der Sprachförderung
aufrechtzuerhalten.

Mehr Geld
Pflegekräfte, insbesondere in der Altenpflege, sollen regelhaft besser entlohnt
werden. Folgende Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht:

Mit dem am 29. November 2019 in Kraft getretenen Gesetz für bessere Löhne in
der Pflege wurde die rechtliche Grundlage für das Tätigwerden der
Pflegekommission novelliert. Damit kann die Pflegekommission nun – als ständige
Kommission – auf verbesserter Grundlage Empfehlungen für die Festlegung von
Mindestlöhnen und Mindesturlaub in der Pflege abgeben.

Mit der Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der
Pflegebranche wird der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bis zum 1. April 2022
in vier Schritten spürbar auf 12,55 Euro in Ost- und Westdeutschland angehoben.
Ab 1. Juli 2021 gibt es zudem erstmals einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte
von 15 Euro. Vom neuen Pflegemindestlohn profitieren insbesondere Pflegekräfte
in Ostdeutschland. Im Vergleich zum Jahr 2012 sind die Entgelte von
Vollzeitbeschäftigten in der Altenpflege um über 20 Prozent angestiegen.

Auch die tarifliche Entlohnung soll weiter gestärkt werden: Künftig sollen
Pflegeeinrichtungen nur noch für die Versorgung zugelassen werden, wenn diese
ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird
derzeit vorbereitet.

Die Gewerkschaft ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der
Pflegebranche (BVAP) haben den Entwurf eines bundesweiten Tarifvertrags für die
Altenpflege erarbeitet. Derzeit läuft das gesetzlich vorgesehene
Anhörungsverfahren, in welchem kirchliche Kommissionen zu dem Entwurf Stellung
nehmen können.

Die Finanzierung höherer Pflegelöhne kostet Geld. Damit die Pflegebedürftigen
und ihre Familien nicht überfordert werden, prüft das BMG derzeit verschiedene
Optionen zur Begrenzung der Eigenanteile.

Mehr Aus- und Weiterbildung
Die neuen Pflegeausbildungen starteten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird
begleitet durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023). Folgende
Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht:

Abschließende Zahlen zu den neuen Pflegeausbildungen liegen erstmals 2021 vor.
Einzelne Bundesländer haben jedoch bereits einen deutlichen Anstieg gemeldet.
Insgesamt deutet sich trotz der Belastungen durch die Corona-Pandemie eine
positive Entwicklung der Ausbildungszahlen und damit ein guter Start der neuen
beruflichen Pflegeausbildung an.

Auch die neu eingeführte hochschulische Pflegeausbildung ist bereits mit rund
30 Studiengängen gestartet. Damit werden neue Ausbildungspotentiale erschlossen
und neue Entwicklungsperspektiven für die Pflege geschaffen.

Mit der Informations- und Öffentlichkeitskampagne „Mach Karriere als Mensch“
wird über die Chancen der neuen Pflegeausbildung informiert. Hohe
Zugriffszahlen auf die weiterführenden Informationsangebote unter
www.pflegeausbildung.net sprechen für ein großes Interesse bei jungen Menschen
wie auch möglichen Umschülerinnen und Umschülern an der Ausbildung.

Im Rahmen der neuen generalistischen Pflegeausbildung ist eine engere
Zusammenarbeit der verschiedenen Ausbildungsstätten erforderlich.

Um die Länder bei der Umsetzung der Pflegeausbildung zu unterstützten, haben
BMFSFJ und BMG dazu ein Förderprogramm im Umfang von bis zu 19 Millionen Euro
aufgelegt.

In zahlreichen Ländern haben die durch den DigitalPakt Schule und das daran
anschließende „Sofortausstattungsprogramm“ zur Verfügung gestellten
Fördermittel zu einer besseren Ausstattung der Pflegeschulen mit digitaler
Technik geführt.

In der Weiterbildung gab es 2019 einen signifikanten Anstieg bei der Ausbildung
zur Altenpflegefachkraft.

Der vollständige Bericht zur Ausbildungsoffensive Pflege ist auf
www.pflegeausbildung.net verfügbar.

Mehr Eigenverantwortung
Die Befugnisse der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden.
Folgende Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht:

Für die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheits- und Pflegebereich
wurde ein Strategieprozess eingeleitet. Der Prozess wird durch ein
Expertengremium begleitet. Gemeinsam wird die Rolle der Pflege in der
interprofessionellen Zusammenarbeit untersucht.

Aktuell wird eine Erweiterung der Versorgungsbefugnisse für Pflegefachkräfte,
etwa im Rahmen des Wundmanagements, der häuslichen Krankenpflege und der
Verordnung von bestimmten Hilfsmitteln vorgeschlagen.

Im Strategieprozess wurde auch geklärt, wie Modellvorhaben zur selbständigen
und eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen
einfacher und attraktiver werden und bei erfolgreicher Durchführung zügiger in
der Regelversorgung ankommen können. Ergebnisse der Beratungen sollen noch in
dieser Legislaturperiode gesetzlich umgesetzt werden.

Mehr Digitales
Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden.
Folgende Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht:

Durch gesetzliche Regelungen zur Kostenübernahme von Investitionen in Digitales
wurden deutliche Fortschritte bei der Digitalisierung der Pflege erzielt.
Pflegeeinrichtungen nutzen die Fördermöglichkeiten für die elektronische
Dokumentation und Tourenplanung, aber auch Schulungen der Pflegekräfte.

Die Anbindung der Langzeitpflege an die Telematikinfrastruktur (TI) wurde
vorangetrieben. Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI
anschließen lassen; die Kosten hierfür werden vergütet. Die elektronische
Pflegeakte wird Bestandteil der elektronischen Patientenakte, dabei sollen
beruflich Pflegende weitgehende Zugriffsrechte im Rahmen der TI erhalten,
sofern der Patient oder die Patientin dem zustimmt.

Der künftige Zugang der Pflegeeinrichtungen zur TI wird jedoch entscheidend
davon abhängen, wann die Länder die elektronischen Heilberufs- und
Berufsausweise sowie die Praxisausweise zur Verfügung stellen. Bis dahin können
die Pflegeeinrichtungen über Institutionenkarten, die von der Gematik
ausgegeben werden, vorübergehend auf auswählte Dienste der TI zugreifen.

Die Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes zu elektronischen Verordnungen
in der häuslichen Krankenpflege zeigen Wirkung: durch die Öffnung des
Rechtsrahmens etablieren sich mehr Unternehmen am Markt, die entsprechende
Dienste anbieten. Verschiedene Krankenkassen haben bereits erste Erfahrungen
mit elektronischen Verordnungen in der häuslichen Krankenpflege gesammelt.

Mit Hilfe des Krankenhauszukunftsfonds und des Krankenhausstrukturfonds werden
Investitionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern gefördert.

Im Jahr 2021 soll über den weiteren Fortschritt der Konzertierten Aktion Pflege
berichtet werden.

Hintergrund
Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das
Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im
Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den
Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen,
Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit
sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, um konkrete
Schritte festzulegen:

Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung

Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung

Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland

Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege

Quelle: Pressemitteilung, 13.11.2020

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