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53.610 Auszubildende zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann am Jahresende 2020

53.610 Auszubildende zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann am Jahresende 2020 - Neues Berufsbild soll Arbeit in der Pflege attraktiver machen (Destatis).



Seit Anfang 2020 ist in Deutschland eine Ausbildung im neuen Beruf der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns möglich. Nun liegen erstmals Ausbildungszahlen vor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren zum Jahresende 2020 insgesamt 53 610 Frauen und Männer in der Ausbildung
zu diesem neuen Beruf, mit dessen Einführung unter anderem die Arbeit in der Pflege attraktiver gemacht und so dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werden soll.
Seit 2020 sind Ausbildungen nach dem Pflegeberufereformgesetz möglich

In der neuen Ausbildung, die mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von
2017 begründet wurde, werden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den
Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in sowie Altenpfleger/in zum Berufsbild
Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Der Wechsel zwischen Krankenpflege,
Kinderkrankenpflege und Altenpflege soll erleichtert und den Pflegefachkräften
ein breiteres Tätigkeitsfeld eröffnet werden. Im Gegensatz zu den
Vorläuferausbildungen erhalten Auszubildende zur Pflegefachfrau und zum
Pflegefachmann eine Ausbildungsvergütung.

17 % der neuen Auszubildenden sind 30 Jahre oder älter

Nicht nur junge Menschen wählen eine Ausbildung in der Pflege: 6 %
beziehungsweise 3 582 Auszubildende zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
waren bei Ausbildungsbeginn bereits 40 Jahre oder älter, weitere 11 %
beziehungsweise 5 910 waren zwischen 30 und 39 Jahre alt. Das
Durchschnittsalter (Median) bei Ausbildungsbeginn lag bei 20 Jahren. Ebenso wie
die Vorläuferausbildungen wählen vor allem Frauen die neue Ausbildung: Gut drei
Viertel der Auszubildenden (76 % beziehungsweise 40 602) im neuen Berufsbild
waren Frauen.

Eine von 100 Ausbildungen findet in Teilzeit statt

Nach dem Pflegeberufegesetz können Auszubildende zur Pflegefachfrau
beziehungsweise zum Pflegefachmann ihre Berufsausbildung auch in Teilzeit
absolvieren. Dies soll einerseits Personen mit familiären Verpflichtungen die
Ausbildung erleichtern, andererseits sollen berufsbegleitende Ausbildungen
unterstützt werden, etwa die Weiterqualifizierung vom Pflegehelferberuf zur
Pflegefachkraft. Im ersten Ausbildungsjahr haben 507 Auszubildende (1 %) die
Möglichkeit zur Teilzeitausbildung genutzt.

6,4 % gelöste Verträge bis zum Stichtag 31.12.2020

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 57 294 Ausbildungsverträge abgeschlossen. 3 681
Verträge (6,4 %) wurden bis zum Jahresende bereits wieder gelöst. Dies bedeutet
nicht, dass die betreffenden Personen ihre Ausbildung abgebrochen haben: Ein
Teil der vorzeitigen Vertragslösungen mündet in einen neuen Vertrag bei einem
anderen Ausbildungsbetrieb.

Weitere Informationen:

Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage der
Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Informationen zum
Beruf „Pflegefachmann/-frau“ sind im Internetangebot der Bundesagentur für
Arbeit verfügbar.

Weitere Ergebnisse zur Statistik nach der
Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung sind im Internetangebot des
Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de im Themenbereich Gesellschaft
und Umwelt Bildung, Forschung, Kultur, Berufliche Bildung verfügbar.

Quelle: Destatis, 27.07.2021

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