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Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Krankenhäuser: Fusionskontrolle ist Garant für Wettbewerb und Qualität

Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Krankenhäuser: Fusionskontrolle ist Garant für Wettbewerb und Qualität (Bundeskartellamt, PDF, 8 MB).



Das Bundeskartellamt hat heute den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung Krankenhäuser vorgelegt. Im Ergebnis wird die große Bedeutung des Wettbewerbs für die Qualität der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung klar bestätigt. Die Sektoruntersuchung wurde durchgeführt, um die wettbewerblichen
Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume bei Krankenhäusern umfassend zu beleuchten und die Fusionskontroll-Praxis des Bundeskartellamtes weiter zu entwickeln.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Wettbewerb im
Krankenhauswesen bewirkt eine flächendeckende und allgegenwärtige
Qualitätskontrolle für die Krankenhäuser. Natürlich sind Krankenhäuser kein
Markt wie jeder andere. Es gibt praktisch keinen Preiswettbewerb. Für
Patientinnen und Patienten bzw. die einweisenden Ärztinnen und Ärzte ist
stattdessen die Behandlungsqualität bei der Wahl des Krankenhauses
entscheidend. Krankenhäuser konkurrieren miteinander um Behandlungsfälle, also
um Patientinnen und Patienten. So versucht jedes Krankenhaus, eine bessere
Behandlungsqualität zu bieten als die Nachbarklinik und die vorgegebenen
Mindeststandards zu übertreffen. Gehören hingegen alle Kliniken vor Ort zum
selben Träger, geht dieser Qualitätswettbewerb verloren, weil man Abwanderungen
zur Konkurrenz nicht mehr befürchten muss. Stattdessen rückt der finanzielle
Anreiz in den Vordergrund, auf Kosten der Behandlungsqualität zu sparen, also
etwa beim Personal oder bei der Ausstattung. Wettbewerb ist also auch im
Krankenhauswesen eine unverzichtbare Kontrollinstanz.“

Die Ergebnisse im Überblick:

Krankenhäuser vor Ort im Wettbewerb

Krankenhäuser mit Qualitätsvorsprüngen ziehen mehr Patientinnen und Patienten
an als andere Häuser. Bestehende regulatorische Vorgaben wie
Krankenhausplanung, festgelegte Fallpauschalen als Entgelte (DRG) und
Mindestmengen- oder Mindestqualitätsvorgaben hindern die Krankenhäuser nicht,
sich durch Leistung und Qualität von Wettbewerbern abzuheben. Für Patientinnen
und Patienten ist die Behandlungsqualität neben den Einweisungsempfehlungen der
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte das entscheidende Auswahlkriterium. Knapp
75 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geben eine Empfehlung für
ein oder mehrere Krankenhäuser ab – wiederum vor allem auf Basis der
Behandlungsqualität. Die Empfehlungen werden von ca. 75 Prozent aller
Patientinnen und Patienten auch befolgt. Insgesamt erfolgen Einweisungen zu
mindestens 50 Prozent über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
Rettungsdienste, Selbsteinweisungen und Patientenverlegungen zwischen
Krankenhäusern spielen eine deutlich geringere Rolle. Räumlich stammen über 80
Prozent aller Krankenhausfälle aus einem 35-km-Radius um das Krankenhaus.

Fusionskontrolle und Krankenhausplanung gehen Hand in Hand

Die Krankenhausplanung definiert den Versorgungsauftrag der Krankenhäuser, sie
hat aber keinen Einfluss auf die Trägerschaft. Nachlassende Qualität kann sie
nur durch Umverteilung von Planbetten sanktionieren, wenn weitere Träger in der
Region vorhanden sind, welche die entsprechenden Behandlungen übernehmen
können. Allein die Fusionskontrolle kann die Trägervielfalt schützen, weil sie
Einfluss auf das Eigentum am bzw. die Kontrolle über ein Krankenhaus hat und
gerade verhindern soll, dass die miteinander in Wettbewerb stehenden
Krankenhäuser einseitig in die Hand desselben Trägers bzw. Träger-Konzerns
geraten. Damit sichert die Fusionskontrolle nicht nur die Trägervielfalt,
sondern auch den Handlungsspielraum der Planungsbehörden.


Fusionskontroll-Praxis des Amtes weiterentwickelt

Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung unterstreichen die Bedeutung einer
konsequenten Fusionskontrolle im Krankenhausbereich.

Andreas Mundt: „Die meisten Fusionen im Krankenhausbereich sind wettbewerblich
unproblematisch. Aber bei den kritischen Fällen ist eine konsequente
Fusionskontrolle unverzichtbar. Zu weitgehende Konzentrationsprozesse haben
irreversible Folgen. Ist die Trägervielfalt vor Ort einmal beseitigt, nehmen
der Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeit für Patientinnen und Patienten
dadurch dauerhaft Schaden. Die Sektoruntersuchung hilft uns dabei, unsere
Prüfmethoden in der Fusionskontrolle weiter zu verfeinern.“

Die Erkenntnisse des Amtes zur sachlichen und räumlichen Marktabgrenzung wurden
erweitert und gefestigt. Die Merkmale zur Berücksichtigung der fachlichen Nähe
der Krankenhäuser wurden verfeinert. Für eine effektive Fusionskontrolle ist
das Bundeskartellamt auf eine umfassende Datenbasis angewiesen. Hierfür werden
die anonymisierten Krankenhausdaten der InEK - Institut für das Entgeltsystem
im Krankenhaus GmbH im Einzelfall ausgewertet. Die Sektoruntersuchung zeigt
aber auch, dass es darüber hinaus hilfreich wäre, wenn dem Bundeskartellamt für
die Fusionskontrolle einmal jährlich die anonymisierten Krankenhausdaten der
InEK GmbH für alle Krankenhäuser einschließlich der medizinischen Diagnosedaten
zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies würde zu einer weiteren
Beschleunigung der Prüfungen beitragen.

Die Untersuchung stützt sich auf eine Befragung sämtlicher Krankenhäuser in
einem repräsentativen Korridor quer vom Saarland bis nach Sachsen. Damit wurden
rund 22 Prozent aller deutschen Krankenhäuser erfasst und deren anonymisierte
Daten zu allen ihren Behandlungsfällen ausgewertet. Zusätzlich wurden
beispielhaft in der Region Darmstadt rund 600 niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte als Krankenhaus-Einweiser befragt.

Das Bundeskartellamt hatte die Sektoruntersuchung Krankenhäuser bereits 2016
eingeleitet, um für die fortlaufend zu prüfenden Krankenhausfusionen ein
umfassendes Verständnis der maßgeblichen Wettbewerbsparameter zu erlangen. Die
Ergebnisse flossen nach und nach in die Zusammenschlussprüfungen ein. Nun
erfolgt die Gesamtdarstellung in einem Sektorbericht.

Den vollständigen Bericht mit zahlreichen Übersichten, Tabellen und Grafiken
zur Sektoruntersuchung Krankenhäuser finden Sie hier.

Ergänzende FAQ zur Sektoruntersuchung sowie eine Grafik, die Anreize für
Krankenhäuser im und ohne Wettbewerb veranschaulicht, finden Sie ebenfalls auf
der Internetseite des Bundeskartellamtes.

Quelle: Bundeskartellamt, 02.09.2021

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