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AOK begrüßt geplante Regelung gegen Umbuchung und Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus mydrg.de





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AOK begrüßt geplante Regelung gegen Umbuchung und Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus

AOK begrüßt geplante Regelung gegen Umbuchung und Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus (Pressemitteilung).



Litsch: Kampagne des Verbandes der Privatkliniken ist irreführend. Die AOK begrüßt einen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), mit dem strategische
„Umbuchungen“ und die Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus
verhindert werden sollen. Die Änderungen sollen die Ende 2020 geschlossene
Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Zuordnung der Kosten für die Ermittlung des
Pflegebudgets gesetzlich absichern und mehr Transparenz über den Verbleib der
Mittel schaffen. Seit der Einführung der Pflegebudgets hatten insbesondere
private Kliniken die Personalkosten von Hilfskräften ohne Pflegeausbildung in
die Personalkosten für die Pflege umgebucht. Experten schätzen das Volumen
dieser Kostenverlagerungen auf mindestens 800 Millionen Euro. „Der aktuelle
Änderungsantrag trägt dazu bei, die Pflege am Bett zu stärken, die Qualität der
Versorgung zu sichern sowie die Arbeitsbedingungen und die Berufszufriedenheit
der Pflegekräfte zu verbessern. Wenn die Regelungen in Kraft treten, ist klar,
dass die Vereinbarungen von DKG und GKV künftig für alle Kliniken gelten“, sagt
Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Litsch kritisiert Kampagne der Privatkliniken
Litsch kritisiert vor diesem Hintergrund eine aktuelle Kampagne des
Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), die den Eindruck erzeugen
soll, dass durch die Änderungen die Beschäftigung von Personal und Hilfskräften
ohne berufliche Pflegeausbildung im Krankenhaus akut gefährdet würde. "Das ist
irreführend", so Litsch. Denn der Gesetzgeber hat bereits im
Krankenhaus-Entgeltgesetz geregelt, dass die Kosten für solche Hilfskräfte, die
zu einer Entlastung von Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung
auf bettenführenden Stationen führen, im Pflegebudget eines Krankenhauses in
einer Höhe von bis zu vier Prozent berücksichtigt werden können. "Aus diesem
Budget können die Hilfskräfte für die Pflege finanziert werden - und sie
sollten auch genau aus diesem Budget bezahlt werden", betont Litsch.

Die Statistik zeigt aber, dass gerade private Krankenhausträger Berufsgruppen
wie den Funktionsdienst in die Pflege „umgebucht“ haben. So zeigen sich in den
Daten deutliche Kostenverschiebungen von 2018 auf 2019: Während bei den
privaten Krankenhäusern die gebuchten Kosten für den Funktionsdienst deutlich
rückläufig waren, wurden für den Pflegedienst deutlich höhere Kosten verbucht
(siehe Abbildung unten). "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Funktionsdienst pflegen aber keine Patientinnen und Patienten. Wir sehen daher
einen Anstieg der Pflegepersonalkosten ohne einen realen Zuwachs an
Pflegekräften und Pflegeleistungen am Patienten", so Litsch.

Strategische Umbuchungen führen zu Doppelfinanzierung
Krankenhausträger, die massiv Personal in die Pflege umbuchen, haben einen
finanziellen Vorteil und erhöhen ihre Rendite – vor allem zu Lasten der anderen
Träger, aber auch des Personals. Denn die Kostendaten 2019 bilden die Basis für
das Pflegebudget 2020. Als Folge dieser Verlagerung kommt es zu einer
Doppelfinanzierung, weil die Krankenhäuser krankenhausinternes Personal ohne
pflegerische Qualifikation, das bereits mit den Fallpauschalen vergütet wird,
nunmehr im Pflegedienst auf bettenführenden Stationen verbuchen und über das
Pflegebudget refinanzieren können. "Wir stellen dieses Verhalten bisher vor
allem bei den privaten Kliniken fest. Öffentliche und konfessionelle Träger
müssten nachziehen, um nicht ins Hintertreffen zu kommen“, meint Litsch. "Daher
ist es gut, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle nachbessern will."

Quelle: Pressemitteilung, 03.05.2021

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