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Arbeitgeber legen attraktives Angebot für Krankenhaus-Ärzteschaft vor

Arbeitgeber legen attraktives Angebot für Krankenhaus-Ärzteschaft vor (VKA).



VKA bietet ein Volumen von mehr als 4,4 Prozent für 39 Monate/ Einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.200 Euro für jede Ärztin und jeden Arzt in Vollzeit/ Vergütung für Rufbereitschaftsdienste steigt ebenfalls/ Flexible Regelungen müssen beibehalten werden. Berlin. Im Rahmen der dritten
Tarifverhandlungsrunde für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) der Gewerkschaft Marburger Bund ein
Angebot unterbreitet. Dieses sieht bei einer Laufzeit von 39 Monaten zwei
Entgelterhöhungen in Höhe von insgesamt 3,3 Prozent und eine steuer- und
abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.200 Euro je Ärztin und Arzt in
Vollzeit vor. Die Corona-Sonderzahlung soll die besonderen Belastungen durch
die Corona-Pandemie entschädigen und bis 31. März 2022 an die Beschäftigten
ausgezahlt werden. Die VKA bietet zudem an, die Leistung eines achten und
folgenden Bereitschaftsdienstes von der Zustimmung der Ärztin oder des Arztes
abhängig zu machen. Zudem sollen zusätzliche Zuschläge für die Rufbereitschaft
gezahlt werden, wenn mehr als 16 davon durchschnittlich im Kalendermonat zu
leisten sind. Insgesamt hat das Angebot ein finanzielles Volumen von mehr als
4,4 Prozent.

Wolfgang Heyl, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des
Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: „Mit dem
heute vorgelegten Angebot schöpfen die kommunalen Krankenhäuser ihre
finanziellen und vor allem arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten aus. Das
Angebot mit Entgelterhöhung und Corona-Sonderzahlung kostet die kommunalen
Krankenhäuser rund 254 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit. Dazu kommen
weitere Kosten bei tatsächlich geleisteten Ruf- und Bereitschaftsdiensten auf
die Arbeitgeber zu. Insbesondere wollen wir die Leistungen der
Krankenhausärztinnen und -ärzte in der Corona-Pandemie würdigen, was sich in
der Einmalzahlung niederschlägt. Gleichfalls müssen wir aber auch die
Praktikabilität von Regelungen zu Ruf- und Bereitschaftsdiensten im Blick
behalten und für alle Beteiligten so unbürokratisch wie möglich gestalten.“

Eckpunkte des Angebots:

Laufzeit: 1. Oktober 2021 – 31. Dezember 2024
Lineare Erhöhung:
ab dem 1. Januar 2023 um 1,65 Prozent und
ab dem 1. Januar 2024 um weitere 1,65 Prozent.
Corona-Sonderzahlung: 1.200 Euro (Auszahlung mit dem März-Entgelt 2022)
Verbesserungen der Regelungen für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste
Die am Donnerstag begonnene dritte Verhandlungsrunde wird am morgigen Freitag
fortgesetzt. „Auf der Basis unseres Angebotes lässt sich nun zügig ein
Abschluss vereinbaren, der den bestehenden Rahmenbedingungen und der
schwierigen finanziellen Lage der kommunalen Krankenhäuser gerecht wird“, so
Wolfgang Heyl weiter.

Das komplette Angebot kann hier eingesehen werden.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband
der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die
Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge
mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt
fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen
Beschäftigten.

Quelle: VKA, 15.12.2021

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