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Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie diskutiert über Fusionskontrolle im Krankenhausbereich

Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie diskutiert über Fusionskontrolle im Krankenhausbereich (Bundeskartellamt).



Der Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie hat heute per Videokonferenz seine fünfte Tagung durchgeführt. Mitarbeiter des Bundeskartellamtes und Vertreter der Forschung diskutierten aktuelle wettbewerbsökonomische Fragestellungen. Auf dem Programm der Tagung standen diesmal Diskussionen über Kooperationen im Glasfaser-Ausbau
und über die Fusionskontrolle im Krankenhausbereich.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Kooperationen zwischen
Anbietern beim Glasfaser-Ausbau können dazu beitragen, die Haushalte schneller
mit hohen Bandbreiten zu versorgen. Eine Zusammenarbeit zwischen großen
Telekommunikationsunternehmen hat aber oft erhebliche Auswirkungen auf den
Wettbewerb. Am Ende profitieren die Verbraucher nur, wenn der Ausbau wirklich
beschleunigt wird und attraktive Produkte zu angemessenen Preisen resultieren.
Voraussetzung dafür sind die richtigen Rahmenbedingungen bei Kooperationen und
ein wettbewerbliches Umfeld. Der Austausch mit der Wissenschaft hilft uns
dabei, unsere Prüfkonzepte für Kooperationen im Telekommunikationsbereich
stetig weiterzuentwickeln.

Ziel der Krankenhaus-Fusionskontrolle ist es in erster Linie, den Wettbewerb um
eine hohe Versorgungsqualität zu erhalten. Die Patienten entscheiden sich auf
Rat ihres Arztes für das bessere Krankenhaus in ihrer Nähe. Der davon
ausgehende Anreiz für die Häuser, bessere Qualität anzubieten als die
Konkurrenz, nimmt ab, wenn es vor Ort nur noch einen Krankenhaus-Träger gibt.
Daher wollen wir hinreichende Trägervielfalt zum Wohle der Patienten erhalten.
In unserer Fallpraxis führen wir differenzierte ökonomische Analysen durch, zu
denen wir den methodischen und konzeptionellen Input aus der Forschung sehr
schätzen.“

Die akademischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der fünften Sitzung des
Arbeitskreises waren: Prof. Dr. Stefan Bühler (Universität St. Gallen), Prof.
Dr. Tomaso Duso (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin), Prof.
Dr. Justus Haucap (Düsseldorf Institute for Competition Economics), Prof. Dr.
Roman Inderst (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Prof. Dr. Wolfgang Kerber
(Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Martin Peitz (Universität Mannheim),
Prof. Dr. Markus Reisinger (Frankfurt School of Finance & Management), Prof.
Achim Wambach, Ph.D. (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim)
und Prof. Dr. Christine Zulehner (Universität Wien).

Quelle: Bundeskartellamt, 13.11.2020

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