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Asklepios lehnt Forderungen von B. Braun ab und kündigt Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern an

Asklepios lehnt Forderungen von B. Braun ab und kündigt Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern an (Ad-Hoc Mitteilung).



Asklepios lehnt Forderungen von B. Braun ab und kündigt Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern an 20.04.2020 / 00:34 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Asklepios lehnt Forderungen von B. Braun ab und kündigt Verlangen auf
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Abberufung und Neuwahl
von Aufsichtsratsmitgliedern an

Der Aktionär Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") hat der
Gesellschaft am 19. April 2020 in Reaktion auf das Einberufungsverlangen des
Aktionärs B. Braun Melsungen AG ("B. Braun") vom 17. April 2020 mitgeteilt,
dass Asklepios die Forderungen von B. Braun nach Heraufsetzung der
Mehrheitserfordernisse und Zahlung eines Abschlags ablehne und beabsichtige,
seinerseits gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung zu verlangen. Gegenstand dieser Hauptversammlung solle die
Beschlussfassung über eine vorzeitige Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
Frau Dr. Annette Beller und Frau Dr. Katrin Vernau sein. Als Grund für die
angestrebten Abberufungen gibt Asklepios an, Frau Dr. Beller und Frau Dr.
Vernau würden nicht gemäß den Interessen und dem Wohl der Gesellschaft
handeln.

Asklepios kündigt weiter an beantragen zu wollen, dass anstelle von Frau Dr.
Beller und Frau Dr. Vernau als neue Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Julia
Dannath-Schuh und Herrn Dr. Jan Liersch gewählt werden. Darüber hinaus verlangt
Asklepios, dass das eigene Einberufungsverlangen vor dem Einberufungsverlangen
von B. Braun behandelt wird.

Der Vorstand wird ein Einberufungsverlangen von Asklepios im Falle seines
Eingangs ebenfalls sorgfältig prüfen und ggf. die gesetzlich erforderlichen
Maßnahmen einleiten.

20.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Quelle: Ad-Hoc Mitteilung, 20.04.2020

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