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Az. L 1 KR 89/10 KL: Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben

Az. L 1 KR 89/10 KL: Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben (Landessozialgericht Darmstadt).

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