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BAS startet mit Auszahlung von Finanzhilfen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

BAS startet mit Auszahlung von Finanzhilfen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Bundesamt für Soziale Sicherung).



Erste Tranche in Höhe von rd. 1,46 Milliarden Euro wurde an die Bundesländer ausgezahlt. Mit dem am 28. März 2020 beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungspaket wurden mehrere Maßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser in der Corona-Krise gebilligt, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. So erhalten die
Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen aus der Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds. Das gleiche gilt für die Nichtbelegung von Betten in
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Für jedes Intensivbett, das die
Krankenhäuser zusätzlich schaffen, gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 000
Euro, ebenfalls finanziert aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Aufgrund der jetzt vorliegenden Anträge aller Bundesländer hat das BAS heute
die erste Tranche in Höhe von rd. 1,46 Milliarden Euro an die Bundesländer
ausgezahlt. Mindestens bis Ende September werden an monatlich vier Terminen
weitere Mittel bereitgestellt. Die Länder reichen die ausgezahlten Mittel an
die antragsberechtigten Einrichtungen weiter. Zur ersten Auszahlung erklärte
der Präsident des BAS, Frank Plate: „Das BAS hat in sehr kurzer Zeit mit
Hochdruck ein schnelles und unbürokratisches Verwaltungsverfahren mit dem Ziel
entwickelt, die Liquidität der Krankenhäuser und anderer Einrichtungen
sicherzustellen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu unterstützen.“
Unter www.bundesamtsozialesicherung.de stellt das BAS den Landesbehörden
Anträge und wichtige Informationen für die Mittelanforderungen zur Verfügung.

Quelle: Bundesamt für Soziale Sicherung, 08.04.2020

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