Medizinische Kodierfachkraft m/w/d Universitätsklinikum Regensburg /> Intensivausbildung zur Klinischen Kodierfachkraft Januar 2021 />

BDPK: Unberechtigte Vorwürfe der AOK mydrg.de





monetization_on

BDPK: Unberechtigte Vorwürfe der AOK

BDPK: Unberechtigte Vorwürfe der AOK (Pressemitteilung).



BDPK: Krankenkassen müssen an der Beseitigung des Pflegenotstandes konstruktiv mitwirken! Die privaten Klinikträger widersprechen der Behauptung von Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, der ihnen in einer heute verbreiteten Pressemitteilung vorwirft, sie würden Schlupflöcher zur Doppelabrechnung
von Pflegekosten nutzen. Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK): „Die Darstellung von Herrn
Litsch ist erstens schlichtweg falsch und zweitens betrifft das Thema die
Krankenhäuser aller Träger gleichermaßen.“

Mit seinen Äußerungen wolle der AOK-Chef offensichtlich die gerade laufenden
Verhandlungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und Krankenhäuser
beeinflussen, in denen Fragen zur Abgrenzung des Pflegebudgets geklärt werden
sollen. Streitfrage ist dabei, welche Berufsgruppen in den
krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten Berücksichtigung finden. Die
Kassen drängen auf eine enge Auslegung des Begriffs „Pflege am Bett des
Patienten“ und wollen dazugehörige Tätigkeiten entgegen der gängigen Praxis auf
qualifizierte Berufsabschlüsse in der Pflege reduzieren. Dadurch könnten
wichtige pflegerische Tätigkeiten in den Krankenhäusern, wie das Bettenmachen,
die Speisenversorgung der Patienten oder Hilfe bei Toilettengängen nicht mehr
von Hilfskräften ausgeführt werden. Rund 10 Prozent aller jetzt in der Pflege
tätigen Krankenhausmitarbeiter wären betroffen. Das würde die Belastung der
qualifizierten Pflegekräfte deutlich erhöhen und den Pflegenotstand in den
Krankenhäusern weiter verschärfen. Die Differenzen zwischen Krankenkassen und
Krankenhäusern sind durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz entstanden, nach
dem die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser seit Januar 2020 aus den
DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über ein krankenhausindividuelles
Pflegebudget finanziert werden sollen.

BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz vermutet, dass der AOK-Chef mit der
jetzt verbreiteten Erklärung versuche, in der aktuellen Verhandlungsphase einen
Keil zwischen die kommunalen, kirchlichen und privaten Klinikträger zu treiben.
„Die privaten Träger haben sich in den laufenden Verhandlungen klar
positioniert und neben der kleinlichen Sicht der Kassen insbesondere bemängelt,
dass die von ihnen geforderte nachträgliche Anpassung des Pflegebegriffs ein
rückwirkender Eingriff wäre, der mit den eindeutigen gesetzlichen Grundlagen
und den sich abzeichnenden Entscheidungen der dazu angerufenen Schiedsstellen
nicht im Einklang steht. Die unterschiedlichen Positionen dazu sollten jetzt
aber nicht Gegenstand von öffentlich verbreiteten und unrichtigen Vorwürfen
sein, sondern wie bisher in fachlicher und sachlicher Arbeitsatmosphäre
erörtert werden. Zudem wären Herr Litsch und die AOK gut beraten, wenn sie sich
angesichts Corona bedingter Millionenüberschüsse gestaltend statt spaltend in
die Beseitigung des Pflegenotstands einbringen würden.“

Quelle: Pressemitteilung, 23.11.2020

« Medizinische Kodierfachkraft m/w/d Universitätsklinikum Regensburg | BDPK: Unberechtigte Vorwürfe der AOK | Intensivausbildung zur Klinischen Kodierfachkraft Januar 2021 »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige