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Bericht über die Finanzierung der Versorgung mit Rettungsfahrten und Flugrettungstransporten

Bericht über die Finanzierung der Versorgung mit Rettungsfahrten und Flugrettungstransporten (Bundesrechnungshof, PDF, 164 kB).



Rettungsdienste: Kosten bleiben immer häufiger bei den Krankenkassen hängen Die Finanzierung der Rettungsdienste ist von Ländern und Kommunen sowie den Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam zu stemmen. Allerdings geht die Finanzierung zunehmend auf Kosten der Krankenkassen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung des Bundesrechnungshofes über die Finanzierung der Versorgung mit Rettungsfahrten und Flugrettungstransporten.

„Die Krankenkassen bezahlen aus Beitrags- und Bundesmitteln jährlich 3,5 Mrd.
Euro für die Rettungsdienste. Länder und Kommunen haben sich dagegen zunehmend
aus der Finanzierung verabschiedet. Diese Praxis ist weder von der Normenlage
gedeckt, noch fördert sie wirtschaftliches Verhalten. Sie geht zu Lasten der
Versichertengemeinschaft“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay
Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Berichts an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages.

Die Ausgaben der Krankenkassen für Transporte mit Rettungswagen und
Rettungshubschraubern haben sich in den letzten 25 Jahren von rund 700 Mio.
Euro auf 3,5 Mrd. Euro erhöht. Trotz der zweiseitigen Finanzierungskompetenz
gibt es Länder, die sich seit Jahren nicht mehr an der Finanzierung der
bodengebundenen Rettungsdienste beteiligen und sämtliche Kosten auf die
Krankenkassen umlegen. Andere haben ihre Finanzierung deutlich
heruntergefahren.

Nach dem Grundgesetz sind die Länder für die Bereitstellung der Rettungsdienste
verantwortlich. Nach dem jeweiligen Landesrecht finanzieren die Kommunen die
bodengebundenen Rettungsdienste, die Länder die Luftrettung. Dies schließt
Investitionen ein bei der Einrichtung und beim Betrieb der Rettungswachen oder
Luftrettungsstandorte, aber auch Personalkosten.

Die Krankenkassen haben sogenannte Fahrkosten zu übernehmen, wenn diese im
Zusammenhang mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aus zwingenden
medizinischen Gründen notwendig sind. Allerdings ist nicht klar, was genau als
Fahrkosten zu verstehen ist. In der Praxis gibt es zwischen den Ländern bei der
Abrechnung große Unterschiede.

Fehlanreize entstehen insbesondere deshalb, weil zwar Länder und Kommunen über
die Infrastruktur der Rettungsdienste entscheiden, jedoch in erster Linie die
Krankenkassen die Kosten tragen. In den vergangenen Jahren sind etwa neue
Luftrettungsstandorte hinzugekommen. Hier stellt sich die Frage, ob stets nach
Bedarf und Auslastung entschieden wurde.

Bund und Länder sollten bei der Finanzierung der Rettungsdienste Klarheit
schaffen, insbesondere darüber, was als Fahrkosten anerkannt werden kann und
was nicht. Soweit Krankenkassen an der Finanzierung von Rettungsdiensten
beteiligt sind, sollten sie künftig an wesentlichen Organisationsentscheidungen
angemessen beteiligt werden.

Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2018/rettungsdienste/pressemitteilung, 20.08.2018

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