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Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss zwischen Krankenhäusern im östlichen Ruhrgebiet

Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss zwischen Krankenhäusern im östlichen Ruhrgebiet (Bundeskartellamt).



Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Gründung einer neuen Krankenhaus-Dachgesellschaft durch die Träger der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH, Dortmund, der Katholischen St. Lukas Gesellschaft mbH, Dortmund, der Marienkrankenhaus Schwerte gem. GmbH, Schwerte, und der Katholischen
Klinikum Lünen/Werne GmbH, Lünen. Das Vorhaben wurde in der ersten Prüfungsphase freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Der Zusammenschluss betrifft
den mit Abstand größten Krankenhausverbund in der Region Dortmund/östliches
Ruhrgebiet. Dennoch bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen den
Zusammenschluss, weil für die betroffenen Patienten hinreichende
Ausweichmöglichkeiten sichergestellt sind. Besonders in Richtung Dortmund gibt
es mehrere alternative Krankenhausstandorte, die dazu beitragen, dass genügend
Trägervielfalt erhalten bleibt.“

Die beteiligten Krankenhausträger betreiben mehrere Kliniken in Dortmund sowie
in weiteren Städten im östlichen Ruhrgebiet. Darunter befinden sich sowohl
größere Häuser wie das St. Johannes Hospital Dortmund, das St. Marienhospital
Hamm und das St. Marien-Hospital Lünen als auch kleinere Standorte wie das St.
Elisabeth Krankenhaus Dortmund und das St. Christophorus-Krankenhaus Werne. Die
Analyse der Patientenströme ergab insbesondere, dass in Richtung Dortmund
mehrere Krankenhausstandorte des Klinikums Dortmund und des Klinikums Westfalen
Ausweichalternativen bieten, so dass eine hinreichende Auswahl
unterschiedlicher Träger erhalten bleibt.

Hintergrund – Fusionskontrolle bei Krankenhäusern:

Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und
stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben
existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist
es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der
Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort
hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden
Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom
Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und Mai 2020 wurden von
insgesamt 331 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht Projekte
wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage
letztlich nicht angemeldet.

Quelle: Bundeskartellamt, 23.11.2020

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