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Caritas-Arbeitgeber beschließen De-facto-Nullrunde für ärztliches Personal

Caritas-Arbeitgeber beschließen De-facto-Nullrunde für ärztliches Personal - Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission bleibt deutlich hinter Tarifstandard TV-Ärzte/VKA zurück (Marburger Bund).



Die Ärztinnen und Ärzte in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes bleiben weiterhin von der Tarifentwicklung in den Ärztetarifverträgen abgehängt. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat am 18. Juni 2020 gegen die Stimmen der Vertreter der Ärzteschaft entschieden, dem Abschluss der Verhandlungen
über die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte zuzustimmen. Der Beschluss enthält zwar Bestandteile der Tarifeinigung
zum TV-Ärzte/VKA, die der Marburger Bund rückwirkend zum 1. Januar 2019 für
rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken abgeschlossen hat; in
weiten Teilen bleibt er aber hinter den bestehenden tarifvertraglichen
Standards zurück.

Caritas-Arbeitgeber beschließen De-facto-Nullrunde für Ärztinnen und Ärzte

„Mit einer Inkraftsetzung der maßgeblichen Regelungen zum 1. Januar 2021 haben
sich die katholischen Arbeitgeber faktisch eine Nullrunde zu Lasten ihrer Ärzte
gesichert“, kritisierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger
Bundes. „Die Arbeitgeber der Caritas nehmen dabei für sich ein
anachronistisches Privileg in Anspruch, um sich gegenüber anderen
Krankenhausträgern einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil zu sichern;
letztlich aber ist das eine Entscheidung gegen die Ärzteschaft“, so Botzlar
weiter. Ob sich dieses Vorgehen als besonders weitblickend herausstellt, dürfe
bezweifelt werden. „Mit Blick auf die Arbeitsbedingungen in den
Caritas-Einrichtungen ist derzeit guten Gewissens keinem Arzt zu einer solchen
Tätigkeit zu raten.“

Der Marburger Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2017 an der Arbeitsrechtlichen
Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Das Bundesarbeitsgericht hat eine
Beteiligungsmöglichkeit der Gewerkschaften zur Voraussetzung der weiteren
Aufrechterhaltung kirchlicher Sonderrechte gemacht. Die jetzt erfolgte
Beschlussfassung war der erste Praxistest für die Wirksamkeit dieser
Beteiligungsmöglichkeit; das unzureichende Ergebnis spricht eine deutliche
Sprache.

Wegen des völligen Fehlens wirksamer Konfliktlösungsmechanismen - in
Einrichtungen der Caritas herrscht bislang ein aus der Weimarer
Reichsverfassung stammendes Streikverbot - konnten die Arbeitgeber letztlich
nicht nur schlechtere Bedingungen durchsetzen, sondern auch noch erzwingen,
dass diese deutlich später als im maßgeblichen Tarifvertrag des Marburger
Bundes für die kommunalen Kliniken in Kraft treten. Die Mitarbeiterseite im
Deutschen Caritasverband hatte sich bereits Anfang 2019 den damaligen
Forderungen des MB zum TV-Ärzte/VKA angeschlossen.

Quelle: Marburger Bund, 19.06.2020

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