Charité: Tarifvertrag Gesundheitsfachberufe zum Jahresende gekündigt





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Charité: Tarifvertrag Gesundheitsfachberufe zum Jahresende gekündigt

Überzogene Forderungen bei Tarifverhandlungen gehen zu Lasten von Patienten und Mitarbeitenden (Medienaussendung).



Die Charité – Universitätsmedizin Berlin sorgt sich um die Sicherheit von Arbeitsplätzen infolge der neuen bundespolitischen Rahmenbedingungen und des laufenden Tarifkonflikts mit ver.di.



Charité warnt vor Arbeitsplatzabbau in der Pflege durch GKV-BStabG und Tarifkonflikt

Berlin, 15.07.2026

Die Krankenhausreform verändert die Finanzierung der stationären Versorgung grundlegend und erhöht die finanziellen und organisatorischen Belastungen der Kliniken.

Parallel steigen Personal-, Material- und Energiekosten seit Jahren kontinuierlich.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz begrenzt ab 2027 die Refinanzierung von Tarifsteigerungen auf 50 Prozent.

Zudem deckelt es das Pflegebudget und reduziert die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen.

Nach erster Einschätzung der Charité entstehen dadurch allein in ihrem Bereich Pflege Mehrbelastungen von mehr als 30 Millionen Euro im kommenden Jahr, sollte der gekündigte Tarifvertrag Gesundheitsfachberufe unverändert weitergelten.

Für diese Zahlungen gibt es künftig keine Gegenfinanzierung mehr.

Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege der Charité, betont, Leistungen, die im System nicht vorgesehen seien, könnten ab 2027 nicht mehr finanziert werden.

Bliebe der aktuelle Tarifvertrag unverändert bestehen, entstünde ab 2027 eine Finanzierungslücke, die die Charité nicht aus eigener Kraft schließen könnte.

Allein in der Pflege wären dann mindestens sieben Prozent der Arbeitsplätze gefährdet.

In der Folge wären auch Ärzt:innen und Verwaltungsbeschäftigte betroffen, da über den Tarifvertrag auch für diese Berufsgruppen Mittel reduziert würden.

Die Charité verfolgt das Ziel, den Tarifvertrag gemeinsam mit der Gewerkschaft zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Eysel appelliert an alle Beteiligten, die Verhandlungen mit Bereitschaft zu Anpassung und gegenseitigem Respekt zu führen.

Die Charité hatte den Tarifvertrag Gesundheitsfachberufe bereits im April zum Jahresende gekündigt.

Grund war das Krankenhausreformgesetz, das Tätigkeiten außerhalb der unmittelbaren Pflege nicht mehr vergütet.

Mit dem inzwischen beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft sich die Lage nach Einschätzung der Charité weiter.

Interessant ist, dass die Kündigung des Tarifvertrags bereits im April erfolgte, also vor der endgültigen Verabschiedung des GKV-BStabG am 10. Juli – die Charité begründet den ursprünglichen Kündigungsschritt mit dem Krankenhausreformgesetz und nutzt das neuere GKV-Gesetz nun als zusätzliche Verschärfung, was die Verhandlungsposition gegenüber ver.di zusätzlich untermauert, aber auch zeigt, dass der Grundkonflikt älter ist als die aktuelle Gesetzesdebatte suggeriert.

Hinsichtlich der rund 30 Millionen Euro Mehrbelastung wäre es gut zu wissen, wie sich diese Summe zur Gesamtzahl der Pflegevollzeitkräfte an der Charité verhält, um die genannten sieben Prozent gefährdeter Arbeitsplätze besser einordnen zu können.

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