Dem Auftrag von Kirche und Diakonie widersprechende Grundwerte





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Dem Auftrag von Kirche und Diakonie widersprechende Grundwerte

Fristlose Kündigung durch kirchlichen Arbeitgeber wegen Parteizugehörigkeit und Kandidatur rechtens? (Personalwirtschaft).



Eine Mitarbeiterin eines Hospizes in Jever wurde von ihrem kirchlichen Arbeitgeber fristlos gekündigt, weil sie sich als AfD-Kandidatin bei den niedersächsischen Kommunalwahlen zur Wahl stellt. Die Parteilinie und die Grundwerte sowie der Auftrag von Kirche und Diakonie passen nicht überein, so die Begründung.



Hospizmitarbeiterin nach AfD-Kandidatur fristlos gekündigt: Rechtliche Bewertung offen

Jever, 20. August 2026, 17:19 Uhr

Der kirchliche Träger, der Verein für Innere Mission, begründet die Kündigung damit, dass die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie stehe.

Die Entscheidung sei Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung auf Grundlage des Grundgesetzes sowie der geltenden kirchlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen.

Die betroffene Mitarbeiterin selbst sieht das anders. Werte wie Menschlichkeit und Respekt seien ihr sehr wichtig, sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Laut eigener Darstellung erhielt sie zunächst eine Abmahnung mit der Aufforderung, ihre Kandidatur für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland zurückzuziehen, bevor der Arbeitgeber außerordentlich und fristlos kündigte.

Seit Februar 2026 stuft der Niedersächsische Verfassungsschutz die Partei als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung ein.

In der juristischen Bewertung herrscht Uneinigkeit. Jetzt muss das Arbeitsgericht entscheiden.

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