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Deutscher Caritasverband begrüßt neuen Geist im kirchlichen Arbeitsrecht

Deutscher Caritasverband begrüßt neuen Geist im kirchlichen Arbeitsrecht (Medieninformation).



Der Deutsche Caritasverband sieht im von der Deutschen Bischofskonferenz vorgelegten Entwurf für ein neues Regelwerk für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche einen überfälligen Paradigmenwechsel von einer
Ordnung der individuellen Verbote zu einer gemeinsamen Verantwortung. Der Caritasrat, das Aufsichtsorgan des Deutschen Caritasverbandes, hat in
seiner Sitzung am 6. und 7. Juli eine Grundsatzposition zum Ende Mai
veröffentlichten Entwurf für eine neue kirchliche Grundordnung verabschiedet.
Im August wird der Vorstand des Deutschen Caritasverbandes auf dieser Grundlage
seine finale Stellungnahme mit konkreten redaktionellen Hinweisen an die
Deutsche Bischofskonferenz übermitteln. Der Caritasverband begrüßt das offene
Beteiligungs- und Diskussionsverfahren, das die Deutsche Bischofskonferenz dem
im Herbst geplanten Beschluss über die neue Grundordnung voranstellt.

Bekenntnis zur Vielfalt
Knapp 700.000 der 790.000 Mitarbeitenden der katholischen Kirche, für die das
arbeitsrechtliche Regelwerk der katholischen Kirche gilt, sind in Einrichtungen
und Diensten der Caritas beschäftigt.

Die Stellungnahme des Caritasrates begrüßt ausdrücklich "den Paradigmenwechsel
von einem Ideal der Homogenität zu einem Ideal der Einheit in Vielfalt" und
"von einer Ordnung der Verbote und Gebote (…) hin zu einer Ordnung der
gemeinsamen Verantwortung für eine begeisterte und begeisternde
Dienstgemeinschaft". Das entspricht dem Duktus der "Zehn Zusagen für
Mitarbeitende der Caritas”, einem vom Caritasrat im Frühjahr 2022
veröffentlichten Papier, das Trägern und Gliederungen der Caritas als
Selbstverpflichtung zur Zeichnung empfohlen wird. Der Caritasrat hatte mit der
Selbstverpflichtung die Erwartung verbunden, dass die Reform der Grundordnung
"im Geiste der Zehn Zusagen erfolgen" solle.
"Vielfalt ist eine Bereicherung" - mit diesem Satz aus dem Entwurf der neuen
Grundordnung vollzieht sich ein zweiter Paradigmenwechsel, den der
Caritasverband ausdrücklich begrüßt. Dass im Falle eines Kirchenaustritts keine
pauschale Entscheidung getroffen, sondern vom Arbeitgeber das Gespräch mit den
Mitarbeitenden gesucht werden soll, unterstützen die Mitglieder des
Caritasrates.

Klärungsbedarf bei den Ehrenamtlichen
Der Entwurf der neuen Grundordnung will die Dienstgemeinschaft ausdrücklich
nicht auf die Beschäftigten begrenzen, sondern Ehrenamtliche und Freiwillige
einschließen, die sich in katholischen Gemeinden und in Einrichtungen und
Diensten der Caritas engagieren. Somit nimmt sie "ehrenamtlich Aktive
ausdrücklich als Mitglieder der Dienstgemeinschaft ernst", so die
Stellungnahme. "Jedoch sollte geklärt werden, dass nicht alle Teile der neuen
Grundordnung für alle Ehrenamtliche in der Caritas gelten", so der Caritasrat.
Bei der Caritas engagieren sich mehrere Hunderttausend Menschen freiwillig,
darunter ehrenamtliche Vorstände aber auch viele Kurzzeit-Freiwillige.

Evaluation in fünf Jahren
Der Deutsche Caritasverband fordert darüber hinaus, "die Verabschiedung der
neuen Grundordnung mit einer ausdrücklichen Evaluationsfrist zu verknüpfen".
Innerhalb der kommenden fünf Jahre soll verbindlich an der Weiterentwicklung
der Grundordnung gearbeitet werden.

Quelle: Medieninformation, 08.07.2022

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