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Durchbruch erzielt: Weitere Zusammenarbeit und Absicherung der Investitionsbedarfe des UKGM mydrg.de





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Durchbruch erzielt: Weitere Zusammenarbeit und Absicherung der Investitionsbedarfe des UKGM

Zukunftspapier: Land, UKGM und Rhön-Klinikum AG verabreden mindestens rund 800 Mio. Euro für Investitionen in Gesundheitsversorgung sowie Forschung und Lehre (Pressenachricht).



Wiesbaden. In den Gesprächen zum Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) haben das Land Hessen, die RHÖN-KLINIKUM AG und das UKGM einen Durchbruch erzielt, um ein neues Zukunftspapier zur weiteren Zusammenarbeit und zur Absicherung der Investitionsbedarfe des UKGM für die nächsten zehn Jahre zu
schließen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir nun alle zentralen Punkte geklärt haben, um diese bis Ende Januar in eine vertragliche Vereinbarung umsetzen zu können. Um keine Regelungslücke entstehen zu lassen, sind sich die Parteien
zudem einig, die bestehenden Vereinbarungen bis längstens Ende Februar zu
verlängern. Damit geben wir rechtzeitig vor Weihnachten allen Beschäftigten des
UKGM und der Universitäten Gießen und Marburg das klare Signal zur Sicherung
des Klinikums in den Bereichen Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre“,
erklären Wissenschaftsministerin Angela Dorn, Finanzminister Michael Boddenberg
und die Verhandlungspartner auf Seiten UKGM und RHÖN-KLINIKUM AG. „Land und
UKGM wollen in den nächsten zehn Jahren mindestens 800 Millionen Euro an den
Standorten Gießen und Marburg investieren, um eine optimale
Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Region, die Qualität von
Forschung und Lehre sowie die Sicherheit der Arbeitsplätze zu garantieren. Wir
haben dabei auch die aktuellen Entwicklungen in den Blick genommen, da wir eine
Vereinbarung schließen wollen, die für die nächsten zehn Jahre gelten soll. Das
einmalige Sonderkündigungsrecht nach fünf Jahren für UKGM und RHÖN-KLINIKUM AG
bleibt bestehen. Die Parteien arbeiten nun mit Hochdruck an der Aktualisierung
der Vertragswerke, um möglichst bald die Unterschriften leisten zu können.“

Beide Seiten stellen Mittel bereit
„Wir haben uns darauf geeinigt, dass beide Seiten Mittel für Investitionen
bereitstellen wollen, und uns auf eine gemeinsam mit den beiden Universitäten
und den Fachbereichen Medizin erarbeitete prioritäre Projektliste für die
notwendigen Investitionen verständigt. Wir haben eine Einigung für die
Berechnung des Restwerts der Investitionsmittel des Landes gefunden, wollen die
Change-of-Control-Klausel fortschreiben und auch das Thesaurierungsgebot soll
bestehen bleiben“, so die Verhandlungsführenden weiter. „Das UKGM verpflichtet
sich weiterhin, den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und auf die
Ausgliederung von Betriebsteilen zu garantieren. Darüber hinaus soll es klare
Regelungen über den Ablauf von Berufungsverfahren und die Ausstattung von
Neuberufungen geben.“

Der Ärztliche Geschäftsführer des UKGM, Prof. Dr. Werner Seeger: „Nach
jahrelangen Bemühungen, die sichere Verfügbarkeit von Investitionsmitteln für
die Zukunftssicherung des UKGM zu erreichen, ist dieses ein historischer Tag!
Ich bin unendlich erleichtert, dass jetzt das Tor für verbesserte
Arbeitsbedingungen am UKGM aufgestoßen ist.“

Der Vorsitzende der Geschäftsführung des UKGM, Dr. Gunther K. Weiß: „Ich
begrüße diese Einigung sehr und weiß, dass dies für die Patientinnen und
Patienten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein äußerst positives
Signal ist.“

Prof. Dr. Tobias Kaltenbach, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG: „Die
Vereinbarung mit dem Land Hessen stellt das UKGM auf eine neue Grundlage. Wir
sehen hierin eine wichtige Unterstützung dabei, das UKGM als Innovationsführer
in unserer Unternehmensgruppe weiter auszubauen. Unser Ziel ist es, unserer
Verantwortung gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze in
Gießen und Marburg sicher sind, Spitzenmedizin an beiden Standorten
gewährleistet ist und das UKGM eine langfristig gute Zukunft hat.“

Die Präsidenten der Universitäten Gießen und Marburg, Prof. Dr. Joybrato
Mukherjee und Prof. Dr. Thomas Nauss, erklären: „Wir begrüßen diese
Verständigung sehr. Sie ist für die zukünftige Entwicklung unseres
universitätsmedizinischen Forschungs- und Wissenschaftsstandortes von
unschätzbarer Bedeutung.“

Landesförderung von 48 Millionen Euro
Land und UKGM wollen gemeinsam ein erhebliches Investitionsvolumen für bauliche
Maßnahmen und Medizingerätetechnik am UKGM stemmen. Das Land stellt UKGM
hierfür jährliche Investitionsmittel für neuestes medizinisches Gerät und
Baumaßnahmen zur Verfügung. Beginnend mit dem Jahr 2023 erhält das UKGM eine
Landesförderung in Höhe von 48,15 Millionen Euro. Dieser Betrag wird in
festgelegten Raten über zehn Jahre hinweg jährlich gesteigert. Sollte eine weit
überschießende Inflationsentwicklung während der Laufzeit des Vertrages
eintreten, haben die Parteien dafür mit entsprechenden Anpassungsklauseln
Vorsorge getroffen, um das anspruchsvolle Investitionsprogramm möglichst
vollständig umsetzen zu können.

Mehr als 800 Millionen Euro für Investitionen
Das UKGM seinerseits wird Mittel bereitstellen, die sich im selben Maß wie die
Landeszuwendungen steigern, beginnend im Jahr 2023 mit 23,5 Millionen Euro an
Investitionsmitteln sowie 5,35 Millionen Euro für ein Joint Venture an den
beiden Universitätsklinika für Forschungsprojekte. Sollten die erwirtschafteten
Eigenmittel des UKGM nicht für die vereinbarten Summen ausreichen, wird Rhön
dem Universitätsklinikum diese als Eigenmittel bereitstellen. Mit der
Vereinbarung werden dem UKGM damit nicht nur wie bereits im Letter of Intent
vereinbart mindestens rund eine halbe Milliarde Euro Landesmittel zur Verfügung
stehen. Vielmehr hat sich das Land mit UKGM und RHÖN geeinigt, sowohl die
Basisfinanzierung im Verhältnis zur Verabredung im LoI weiter zu erhöhen, als
auch die Beträge für den Vertragszeitraum verlässlich zu steigern. Im Ergebnis
werden dem UKGM so in den nächsten zehn Jahren mehr als 800 Millionen Euro für
Investitionen zur Verfügung stehen.

Projektlisten mit unterschiedlichen Prioritäten
Das Land und die beiden Universitäten sowie deren Fachbereiche Medizin haben
mit dem UKGM und RHÖN-KLINIKUM AG Projektlisten unterschiedlicher Prioritäten
für die Verwendung der Investitionsmittel vereinbart. Die Bauprojekte der
Priorität 1 werden von UKGM bevorzugt umgesetzt. Die Baumaßnahmen der Priorität
2 sind davon abhängig, dass die aufgrund der aktuellen Inflation und der
Baukostensteigerung von Land und UKGM bereitgestellten Mittel ausreichen. Die
Maßnahmen der Priorität 1 enthalten aus der Umsetzungsvereinbarung 2017 noch
die Kapazitätserweiterung des Klinikums und des Kinderherzzentrums/Kinderklinik
in Gießen sowie den Neubau Erwachsenen-Psychiatrie und die ersten Bauabschnitte
zur Sanierung von Zentral-OP und Intensivstationen in Marburg. In Gießen sollen
daneben die Zahnklinik und die Generalsanierung „Alte Frauenklinik“ sowie ein
Funktionsneubau Zentrallabor, Apotheke, Rechenzentrum und Zentralsterilisation
umgesetzt werden. Ein solcher Funktionsneubau soll auch am Standort Marburg
entstehen, darüber hinaus unter anderem die vollständige Umsetzung der
Modernisierung des ersten Bauabschnittes sowie der Psychiatrie und die
Sanierung und der Teilneubau der Zahnklinik. Darüber hinaus haben sich die
Beteiligten auf eine „Offensive Pflege und Ausbildung“ verständigt, um den Bau
von Wohnraum für Azubis und Pflegekräfte in Gießen und Marburg zu
verwirklichen.

Fortführung der Change-of-Control-Klausel
Die Übereinkunft soll zudem eine Fortführung der Change-of-Control-Klausel
enthalten, die dem Land für den Fall eines Kontroll-Wechsels in der
Eigentümerstruktur die Möglichkeit geben soll, das UGKM zurück in
Landeseigentum zu überführen; diese Klausel soll auch bei Ausübung des
Sonderkündigungsrechts durch UKGM bis 2032 gelten. Wie schon bisher soll
außerdem das Thesaurierungsgebot weiter gelten, das heißt, erwirtschaftete
Gewinne verbleiben im UKGM. Beim Verbot der Ausgliederung von Betriebsteilen
sollen lediglich besondere Fälle mit Zustimmung des Landes ausgenommen sein,
insbesondere im Gegenzug für die gleichzeitige Wiedereingliederung derzeit
ausgelagerter Bereiche. Auch die Vereinbarungen zur Trennungsrechnung, mit der
die Kosten der Gesundheitsversorgung von denen für Forschung und Lehre
unterschieden werden, soll fortgelten. UKGM und RHÖN-KLINIKUM AG werden
weiterhin ein Kündigungsrecht nach fünf Jahren haben, in einem solchem Falle
sollen verkürzte Projektlisten und eine Verminderung der Investitionsmittel
gelten. Die Change-of-Control-Klausel würde aber bestehen bleiben.

Quelle: Pressenachricht, 05.12.2022

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