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Erklärung des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR) zu Presseberichten zum Thema Kontrastmittel-Pauschalen

Erklärung des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR) zu Presseberichten zum Thema Kontrastmittel-Pauschalen (Pressemitteilung, PDF, 225 kB).



Die vom Recherche Netzwerk (SZ, WDR, NDR) ermittelten und veröffentlichten Darstellungen sind unvollständig und in ihrer Aussage unzutreffend. Die Verträge über Kontrastmittelbezug sind immer, egal wie gestaltet, Verträge
zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen (meist
vertreten durch die AOK, aber auch Barmer
und sonstige Krankenkassen). Radiologen sind als zugelassene oder angestellte
Ärzte zwangsläufig
Mitglieder der jeweiligen KV und damit an deren Vertragsgestaltung mit den
Krankenkassen gebunden.
Bei Kontrastmitteln handelt es sich um verordnungspflichtige Arzneimittel, die
aber von der Apothekenpflicht befreit sind. In der Vergangenheit wurden die
Kontrastmittel auf dem Wege des „Sprechstundenbedarfs“ direkt vom Radiologen
auf Vorrat beim Hersteller oder Händler auf vorgeschriebenen Wegen bestellt.
Damit wurden die Apotheken als potentielle Lieferanten zur Kostensenkung
umgangen. Die Preise wurden der „Lauer-Taxe“ (1) entnommen und von den
Krankenkassen auch
so bezahlt, Mengenrabatte waren nicht vorgesehen oder möglich. Der Radiologe
füllte hierfür lediglich ein entsprechendes Rezept aus, gab dieses an die
Kontrastmittelhersteller oder Händler weiter,
die den Radiologen direkt belieferten. Es gab keinerlei Rabatte. Entsprechend
kostete ein Liter
Kernspin-Kontrastmittel etwa 7.000 €. Zur gleichen Zeit kostete das identische
Kontrastmittel im
Krankenhauseinkauf im Paket mit anderen Medikamenten und zusätzlich im
Wettbewerb (Verhandlungsweg zwischen Krankenhaus und Pharma-Industrie),
deutlich weniger.
Die Krankenkassen haben deshalb versucht, die Preise im ambulanten Sektor durch
Ausschreibungen zu reduzieren. Dies war zunächst aber wenig effektiv. Die
Angebote der Ausschreibungsgewin-
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ner lagen meist nur geringfügig unter dem ursprünglichen Preis. Eine
Transparenz kam zudem nicht
zu Stande, da die erzielten Preise nach europäischem Ausschreibungsrecht nicht
veröffentlicht werden dürfen. In der Folge versuchten die Krankenkassen dann
ältere, inzwischen sogar teilweise obsolete (oder in der Anwendung stark
eingeschränkte) Kontrastmittel in die Ausschreibungslose
hineinzustellen oder wirkstoffübergreifende Ausschreibungslose zu bilden, um so
bessere Preise zu
erzielen.
Dagegen haben sich die Radiologen, zum Erhalt der Therapiefreiheit im Sinne der
ihnen anvertrauten Patienten, gewehrt und verlangt, dass nur gleiche
Substanzen, also gleiche Wirkstoffe, in einem Ausschreibungslos zusammengelegt
werden dürften. Schließlich müsste sonst der Radiologe
auch schlechtere Kontrastmittel anwenden, die er selbst gar nicht verordnen
wollte und hierfür letztlich auch haften! Die Krankenkassen haben den Weg der
wirkstoffübergreifenden Ausschreibung
dennoch in mehreren Bundesländern (z.B. RLP, Saarland, Schleswig-Holstein),
auch mit Unterstützung der jeweiligen Gesundheitsministerien, nicht verlassen
und ihrerseits jegliche Haftung abgelehnt.
Abweichend wurde in Bayern schon vor 20 Jahren ein anderer Weg beschritten. Der
Radiologe sollte die Kontrastmittel direkt beziehen und bezahlen, um so den
Wettbewerb zwischen Herstellern
und/oder Händlern zu generieren. Zum Ausgleich erhielt der Radiologe eine
Abrechnungsziffer
(Pauschale) für den Einkauf, die Bevorratung, die Sicherstellung der
medizinischen Anwendung und
die korrekte Indikationsstellung im Einzelfall, ausgehandelt zwischen den
Krankenkassen und der
jeweiligen KV. Das Preisrisiko ging damit auf die Ärzte über. Ein Weg übrigens,
der auch in vielen
anderen Fachgruppen, mit anderen Medizinprodukten praktiziert wird (z.B. bei
der Dialyse, Einkauf
von Linsen durch Augenärzte etc.). Mit dem Pauschalen-Modell entstand für die
Hersteller und Händler von Kontrastmitteln zum ersten Mal eine
Wettbewerbssituation und die Preise kamen in Bewegung. Schon die ersten
Pauschalen lagen für die Krankenkassen deutlich unter den Preisen der
Lauer-Taxe und bedeuteten erhebliche Einsparungen für die Krankenkassen. Diese
konnten dann im
weiteren Verlauf, mithilfe der Radiologen, noch weiter gesenkt werden. In
Bayern wurden die Pauschalen zu einem „Teil der Vergütung“. Dieses Modell
„Pauschale für Kontrastmittel“ wurde dann
langsam verfeinert und auch von anderen Bundesländern (KVen) eingeführt.
Zuletzt hat dann auch
die AOK Rheinland in der KV Nordrhein diesen Weg beschritten und die bis dahin
von den Radiologen bekämpfte wirkstoffübergreifende Ausschreibung verlassen, um
hiermit eigene Haftungsrisiken
auszuschalten.
Ergänzt wurde die Pauschalen-Regelung meist durch eine strikte
Mengenbegrenzung, die eine
Steigerung des Kontrastmittelverbrauches auch wirksam verhinderte. Heute können
Bundesländer ( KVen) wie Hamburg, Niedersachsen und auch Bremen, nachweisen,
dass keinerlei Mehrverbrauch von Kontrastmitteln durch die Pauschalen
entstanden ist. Jeder anderslautende Vorwurf,
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der Radiologen eigennützige Manipulationen unterstellt, ist unseriös und anhand
von Abrechnungsdaten zu widerlegen. Der Anteil der Kontrastmittelpauschalen je
Untersuchung ist z.B. in Hamburg
seit Beginn der Regelung völlig konstant. Der Preis wurde mit Einführung der
Pauschalen gegenüber
der Lauer-Taxe (ursprünglicher Preis bei 7.000 €/l) um 40% auf aktuell etwa
3.900 €/pro Liter abgesenkt. Dadurch aber waren die Radiologen in der
Verantwortung bei Herstellern oder Händlern
Marktpreise zu erzielen. Egal welcher Preis geboten wurde, der Radiologe
erhielt für die Untersuchung mit Kontrastmittel immer nur diese Pauschale. Je
nach Praxisgröße, Einkaufsmenge und Patientenauswahl (die Untersuchungen
benötigen verschiedene Kontrastmittel und Dosierungen), sind
Gewinne oder Verluste für die Radiologen möglich. Für die Krankenkassen und
KVen bedeutet dieses Modell aber eine feste kalkulierbare Größe. Zudem wurden
in den Pauschalen-Verträgen feste
Laufzeiten zwischen Kassen und KV vereinbart, sie sehen selbstverständlich auch
Anpassungsregelungen vor.
Entgegen der Darstellung in Panorama und Tagesschau ist somit nicht „Geld der
Versicherten in
Millionenhöhe verschwendet“ worden, sondern durch die Pauschalen-Modelle
konnten viele Millionen Kassengelder eingespart werden. Das Pauschalen-Modell
ist unzweifelhaft rechtskonform und
sichert Patienten und Ärzten die Therapiefreiheit! Pauschalen sind in der
Gebührenordnung für Ärzte
(EBM) eine übliche Vergütungskomponente. Radiologen haben mit dem
Pauschalen-Modell weder
unzulässige Gewinne erzielt, noch die von Panorama genannten Preisspannen zur
Gewinnsteigerung
realisiert, da eine Pauschale eben pauschal mehrere Kostenfaktoren abzudecken
hat. Radiologen
haben sich das Kontrastmittel-Pauschalen-Modell nicht gewünscht.
Soweit die ganze Geschichte des „Skandals“, erzählt von den Betroffenen. Sicher
kaum reißerisch
genug, um Auflage zu schaffen, aber eben ein Bericht über alltägliche
medizinische Versorgung in
Deutschland.


Quelle: Pressemitteilung, 09.08.2019

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