Erzgebirgsklinikum: Eigenverwaltungsverfahren startet
Erzgebirgsklinikum: Planmäßige Eröffnung des Sanierungsverfahren (Pressemeldung).
Die Sanierung des Erzgebirgsklinikums schreitet in großen Schritten voran – pünktlich zum 1. Februar 2025 hat das Amtsgericht Chemnitz das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet. Damit endete planmäßig das durch den Gesetzgeber auf drei Monate limitierte Schutzschirmverfahren; die Gehälter der Mitarbeitenden werden nun wieder vom Unternehmen selbst gezahlt. „Wir haben während des Schutzschirmverfahrens bereits viel erreicht“, beurteilt Marcel Koch, Geschäftsführer der Erzgebirgsklinikum gGmbH, die aktuelle Situation. Viele Maßnahmen des Sanierungsplans seien bereits umgesetzt oder würden aktuell im Rahmen des Projektmanagements bearbeitet. So setze man z. B. nun auf eine zentrale Terminvergabestelle. „Wir haben über alle Standorte hinweg eine einheitliche Organisation für unsere Praxen und Sprechstunden eingeführt. So gewinnen wir an Effizienz. Zeitgleich erleichtern wir es den Patienten und einweisenden Ärzten, den richtigen Ansprechpartner zu finden und einen entsprechenden Termin zu bekommen.“ Ebenfalls zentralisiert wurde das Belegungsmanagement. „Mit einem Klick können wir nun sehen, wie unsere Fachabteilungen aktuell belegt sind, und können so z. B. dafür sorgen, dass dort, wo die Patientennachfrage groß ist, genug Personal und ausreichend Betten zur Verfügung stehen“, erläutert Koch.
Damit das Erzgebirgsklinikum zukünftig wirtschaftlich arbeiten kann, wird es über die zahlreichen strukturellen und organisatorischen Maßnahmen, die der Sanierungsplan vorsieht, auch erforderlich sein, den Stellenplan an das Leistungsgeschehen anzupassen. „Im Januar haben wir mit den Personalgesprächen begonnen und die von den Veränderungen betroffenen Abteilungen dabei eng eingebunden“, berichtet Koch. Die Gespräche verliefen ausgesprochen konstruktiv. In den meisten Fällen habe man gemeinsam Lösungen erarbeitet, die es ermöglichen, Personalkosten einzusparen. „In dem wir standortübergreifende Strukturen implementieren, z. B. durch die gemeinsame Nutzung von Einkauf oder Labor, gelingt es uns, die entsprechenden Leistungen ohne Qualitätsabstriche mit weniger Personal zu erbringen.“ Wie bereits im Dezember kommuniziert, werden ca. 50 Stellen wegfallen. Das entspricht etwa der bereits zu Beginn des Schutzschirmverfahrens grob abgeschätzten notwendigen Personalanpassung im niedrigen einstelligen Prozentbereich und fällt sogar etwas geringer aus als ursprünglich gedacht. „Indem wir die natürliche Fluktuation, das Auslaufen befristeter Verträge, Renteneintritte etc. genutzt haben und gemeinsam mit den betroffenen Abteilungen und dem Betriebsrat nach Lösungen gesucht haben, konnten wir betriebsbedingte Kündigungen für die Mehrzahl der Stellen vermeiden“, erläutert Koch. Im Verlauf des Hauptverfahrens werde man leider dennoch insgesamt 15 bis 20 betriebsbedingte Kündigungen im nichtmedizinischen Bereich aussprechen müssen.
Die Planung für das nun eröffnete Eigenverwaltungsverfahren sieht vor, dass im nächsten Schritt ein Insolvenzplan mit dem Gericht und den Gläubigern abgestimmt wird. „Wir liegen gut in der Zeit und gehen weiterhin davon aus, dass wir das Eigenverwaltungsverfahren im zweiten Quartal 2025 abschließen können“, schaut Koch optimistisch in die Zukunft. „Mein Dank gilt den Mitarbeitenden, die den nicht immer einfachen Weg der Sanierung unterstützen und begleiten.“ So konnte an den Standorten Zschopau und Annaberg die Leistung im Jahr 2024 deutlich gesteigert werden. Konkret seien in Annaberg im vergangenen Jahr 300 Patienten mehr behandelt worden. In Zschopau habe man sogar das leistungsstärkste Jahr der Unternehmensgeschichte verzeichnet. „Vor dem Hintergrund dieser deutlichen Leistungssteigerung und der sehr positiv verlaufenen Personalgespräche habe ich keinerlei Zweifel daran, dass uns die Sanierung des Erzgebirgsklinikums unter Erhalt aller Standorte gelingen wird und wir uns voller Zuversicht den Herausforderungen der Krankenhausreform stellen können.“
Quelle: Pressemeldung, 03.02.2025