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Gefahr, dass unter dem Radar des Bundeskartellamtes vermachtete Strukturen entstehen

Bundeskartellamt gibt den Erwerb von Augen- und Laserzentren in Mitteldeutschland durch die SmileEyes-Gruppe frei (Presseinformation).



Das Bundeskartellamt hat der Augenklinikkette SmileEyes des Finanzinvestors Trilantic erlaubt, die MVZ Augen- und Laserzentren Mitteldeutschland GmbH, Augen- und Laserzentren Berlin MVZ GmbH und Augen- und Laserzentren Hamburg MVZ
GmbH, alle mit Sitz in Leipzig, zu erwerben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Die Übernahme stößt im
Ergebnis auf keine durchschlagenden kartellrechtlichen Bedenken, weil die
beiden Unternehmen bislang in unterschiedlichen Gegenden tätig sind. Die
Auswahlmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten bleiben daher von dem
Zusammenschluss unberührt. Eine geringfügige Überschneidung der Einzugsgebiete
in Berlin ist unbedenklich angesichts des dort bestehenden Angebots durch
andere Augenarztketten und durch unabhängige Anbieter.“

Die SmileEyes-Gruppe betreibt Augenkliniken in München, Trier, Luxemburg und
Berlin. Mit Schwerpunkt in Bayern betreibt sie auch zahlreiche konventionelle
Augenarztpraxen. Zudem lizensiert sie die Marke „Smile Eyes“ an weitere Praxen,
u.a. an die nunmehr erworbene Augenarzt-Gruppe aus Leipzig. Diese betreibt
Augen- und Laserzentren insbesondere im Osten Deutschlands sowie verschiedene
Augenarztpraxen in Leipzig und Umgebung.

Andreas Mundt: „Wir sehen in den vergangenen Jahren zunehmend Übernahmen und
Beteiligungen von Finanzinvestoren an Arztpraxen, Medizinischen
Versorgungszentren und Kliniken. Leider können wir aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben nur einen geringen Teil dieser Vorgänge kartellrechtlich
kontrollieren. Der Fusionskontrolle unterliegt ein Erwerb nur, wenn das
Zielunternehmen einen Mindestumsatz von 17,5 Millionen Euro erzielt hat. Es
besteht die Gefahr, dass hier unter dem Radar des Bundeskartellamtes
vermachtete Strukturen entstehen können.“

Allein der Umstand, dass Kliniken und Arztpraxen von Finanzinvestoren
übernommen werden, ist unter wettbewerblichen Gesichtspunkten noch nicht
bedenklich. Finanzkräftige Investoren können, z.B. durch Investitionen in teure
Medizingeräte, den Wettbewerb beleben. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Klinik-
und Praxisketten in bestimmten Gegenden Marktmacht erlangen. Denn
marktbeherrschende Anbieter sind nicht mehr gezwungen, auf Patientinnen und
Patienten, auf andere Gesundheitsdienstleister sowie auf Kostenträger Rücksicht
zu nehmen.

Zudem könnten sich Strukturen zum Nachteil jüngerer Generationen von ambulant
tätigen Ärztinnen und Ärzten verfestigen. Kassenarztsitze im Besitz von
Kapitalgesellschaften werden auch bei Verrentung der dort angestellten
Ärztinnen und Ärzte nicht einfach wieder frei, sondern sie bleiben im Besitz
der Investoren. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben die begehrten
Kassenarztsitze für Kapitalinvestoren einen höheren Wert. Junge Ärztinnen und
Ärzte, die selbst eine Arztpraxis übernehmen wollen, sehen sich im Wettbieten
mit finanzkräftigen Kapitalinvestoren im Nachteil.

Quelle: Presseinformation, 29.06.2022

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